• 18.07.2012, 12:12:36
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FP-Gudenus/Mahdalik: Parkpickerl-Lumpenzug würde Stadtverfassung brechen

Dou Häupl/Vassilkou ein Fall für den Richter?

Wien (OTS) - Wenn Bürgermeister Häupl und Verkehrsstadträtin
Vassilakou ihre Drohungen wahrmachen und nicht bis spätestens Ende
September eine Volksbefragung zur Parkpickerlausweitung durchführen,
wäre das ein glasklarer Verfassungsbruch, sagt FPÖ-Klubobmann Mag.
Johann Gudenus in einer Pressekonferenz. Die angekündigte
Vorgangsweise von SPÖ und Grünen wäre zudem ein beispielloser
Lumpenzug und allenfalls noch in Pjöngjang en vogue, sagt
FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.

Die Stadtregierung ist nach § 112b Abs 1 der Wiener Stadtverfassung
verpflichtet, nach Einreichung von zumindest 57.000 Unterschriften
innerhalb von vier Wochen eine Volksbefragung auszuschreiben und
binnen weiterer zwei Monate abzuhalten. Wenn sich SPÖ und Grüne über
die Verfassung hinweg- und das Parkpickerldiktat zum Wohle allein zum
Wohle der Stadtkassa fortsetzen, brechen sie den demokratischen
Grundkonsens unserer Stadt und Republik, warnt Gudenus.

Vassilkous Argumentation, wonach eine Volkabstimmung zu Gebühren und
Tarifen unzulässig sei, ist schon deshalb an der Grenze zur
Verlogenheit, da sie in der Opposition noch am 18.12.2009 per Antrag
im Gemeinderat die Abhaltung einer Volksabstimmung über die Tarife
der Wiener Linien verlangt hat. Sie verhöhnt damit aus ihrem
Dienst-SUV die Autofahrer, verrät die basisdemokratischen Ideale der
Grünen und verleiht dem Ausdruck "opportunistisch" eine völlig neue
Dimension, kommentiert Mahdalik.

Da auch Bürgermeister Häupl brav der grünen Argumentation folgt,
hätte er alle Anträge und Beschlüsse von SPÖ und Grünen für die
Ausweitung des Parkpickerls in den Bezirken als verfassungswidrig
nach § 104 der Stadtverfassung sistieren lassen müssen. Er hätte auch
konsequenter Weise den Währinger Bezirksvorsteher, der eine
Bürgerbefragung zum Parkpickerl durchgeführt hat, wegen Verletzung
eben dieses Paragraphen belangen müssen.

Nach diesem können Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife sowie
Personalangelegenheiten nicht Gegenstand von Anträgen sein. Da Häupl
diese Schritte nicht gesetzt hat und zudem vor der Wahl 2010 mit der
City-Maut ebenfalls eine Gebühr von der Bevölkerung abgefragt hat,
ist seine Vorgangsweise ein Faustschlag ins Gesicht der Autofahrer,
den die FPÖ nicht ungestraft lassen wird, kündigt Mahdalik an.

Die Freiheitlichen werden sowohl den Verfassungsgerichtshof mit
dieser Thematik befassen als auch Individualklagen von betroffenen
Anrainern wegen Ungleichbehandlung juristisch unterstützen und eine
Sondersitzung des Gemeinderates mit Misstrauensanträgen gegen Häupl
und Vassilakou beantragen, erklärt Gudenus die nächsten Initiativen.
(Schluss)otni

Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien
4000/18747

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