• 18.07.2012, 11:01:56
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  • OTS0057 OTW0057

VP-Ulm: Bürgermeister Häupl setzt sich fünffach ins Unrecht

Wo Unrecht wird zu Recht, wird Widerstand zur Pflicht

Wien (OTS) - Gemeinderat Wolfgang Ulm, von Beruf Rechtsanwalt,
wirft Bürgermeister Häupl vor, rechtswidrig zu handeln, wenn er schon
jetzt erklärt, dass eine Volksbefragung vor dem 1. Oktober 2012 nicht
stattfinden wird. Über die Ausschreibung der Volksbefragung kann der
Bürgermeister politisch nicht entscheiden, er muss sie, bei Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzungen, zeitgerecht ausschreiben.

Es wurden am 26. Juni 2012 148.923 Unterschriften bei der zuständigen
Magistratsabteilung (MA 62) eingereicht für die Abhaltung einer
Volksbefragung - und damit deutlich mehr als die erforderliche Anzahl
an Unterschriften, die notwendig sind. Gem. § 112b der Wiener
Stadtverfassung hat der Bürgermeister die Volksbefragung binnen vier
Wochen nach Einlangen des von der erforderlichen Mindestanzahl
unterstützten Verlangens so auszuschreiben, dass sie innerhalb von
zwei Monaten nach dem Tag der Ausschreibung an drei
aneinanderfolgenden Tagen stattfinden kann. Das heißt, dass bis
spätestens 24. September 2012 eine Volksbefragung durchzuführen ist.

Um dieser rechtlichen Verpflichtung zu entgehen behauptet der
Bürgermeister bereits seit längerer Zeit, dass die Frage
verfassungswidrig sein könnte. Er präjudiziert damit den
Verfassungsdienst der Stadt Wien die Frage als unzulässig zu
beurteilen. Würde der Magistrat tatsächlich von einer Unzulässigkeit
der Frage ausgehen, hätte er sich das Nachzählen der Unterschriften
erspart.
Gestern hat der Bürgermeister eine politische Feststellung getroffen,
noch bevor das Ergebnis der Prüfung durch den Verfassungsdienst
vorliegt. Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, wo ein Politiker
seinen Juristen erklärt, wie diese zu entscheiden haben. Die
Entscheidung des Magistrats über die Volksbefragung hat bis
spätestens 24. Juli 2012 zu erfolgen.

Bürgermeister Häupl hat sich mit seinem Verhalten fünffach ins
Unrecht gesetzt:

1. Er beurteilt die Fragestellung in der von der ÖVP Wien geforderten
Volksbefragung als rechtswidrig, obwohl nicht nach Entgelten
(Tarifen) (§112a Wiener Stadtverfassung), sondern nach Kurzparkzonen
(die auch unentgeltlich sein können) gefragt wird.
2. Er hält die Frage nach einer Ausweitung von Kurzparkzonen für
verfassungswidrig, eine solche nach Einführung einer Citymaut aber
nicht, was unschlüssig ist.
3. Er präjudiziert die Juristen im Verfassungsdienst der Stadt Wien.
4. Er wartet die Entscheidung des Magistrates über die Prüfung des
Antrages gem. § 4 des Wiener Volksbefragungsgesetzes nicht ab.
5. Er zieht sogar die Kompetenz zur Prüfung der Zulässigkeit der
Fragestellung an sich, obwohl diese gem. § 4 Wiener
Volksbefragungsgesetz dem Magistrat obliegt.

Die Vorgangsweise von Bürgermeister Häupl sei ein seltenes Beispiel
für Arroganz von Macht: "Wo Unrecht wird zu Recht, wird Widerstand
zur Pflicht. Diesen Widerstand wird die ÖVP Wien leisten", so Ulm
abschließend.

Rückfragehinweis:
ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien
Tel.: Tel.: (+43-1) 4000 /81 913
mailto:[email protected]

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