- 18.07.2012, 08:45:54
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Staatssekretär Ostermayer: "Freiwilliger Datenschutzbeauftragter und Deregulierung im Meldeverfahren sorgen für effizienten Datenschutz"
Der Entwurf einer Novelle zum Datenschutzgesetz 2000 sieht die Einführung eines freiwilligen Datenschutzbeauftragten und Vereinfachungen im Meldeverfahren vor
Wien (OTS) - "Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf soll durch eine
Deregulierung und Vereinfachung des Registrierungsverfahrens all jene
Verwaltungskosten erheblich senken, die mit der Meldung von
Datenanwendungen zusammenhängen. Um das Verfahren außerdem
wirtschaftsfreundlicher auszugestalten, sollen künftig
Datenanwendungen im Durchschnitt bedeutend schneller als nach der
geltenden Rechtslage aufgenommen werden können. Das bringt eine
Entlastung von Auftraggebern, sowohl im privaten als auch im
öffentlichen Bereich", sagte Staatssekretär Josef Ostermayer zum
vorliegenden Entwurf einer Novelle zum Datenschutzgesetz 2000.
Auftraggeber von Datenanwendungen müssen derzeit vor Aufnahme einer
Datenanwendung eine Meldung an die Datenschutzkommission zur
Registrierung im Datenverarbeitungsregister erstatten. Der gestiegene
Anfall von derartigen Meldungen führt zunehmend zu hohem Aufwand und
erheblichen Verwaltungskosten für Unternehmen.
Der nun zur Begutachtung ausgesendete Gesetzesentwurf einer Novelle
des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG-Nov 2012) sieht eine Vereinfachung
und Deregulierung des Registrierungsverfahrens vor. Insbesondere
sollen die Fälle der Vorabkontrolle reduziert und Verfahren dadurch
beschleunigt werden. Viele Datenanwendungen, so etwa
Videoüberwachungen, die bislang erst nach - zumeist aufwendiger -
Prüfung durch die Datenschutzkommission aufgenommen werden durften,
können dann sofort nach Erstattung der Meldung betrieben werden. Für
Datenanwendungen mit hohem Schutzbedarf, wie etwa für die Verwendung
von Gesundheits- und anderen sensiblen Daten sowie für die Verwendung
von Daten zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage von Personen, soll
die Vorabkontrolle jedoch weiterhin grundsätzlich verpflichtend
bleiben.
Kernstück der Novelle, die auf Basis der Datenschutz-Richtlinie
95/46/EG sowie unter Berücksichtigung aktueller Vorschläge auf
EU-Ebene zum europäischen Datenschutzrahmen vorgelegt wird, ist die
Möglichkeit für Auftraggeber von Datenanwendungen sowohl im privaten
als auch im öffentlichen Sektor, freiwillig einen
Datenschutzbeauftragten bestellen zu können. Dieser
Datenschutzbeauftragte wird dann für den Zeitraum von mindestens drei
Jahren bestellt und berät in seiner Funktion den Auftraggeber sowie
die Arbeitnehmer in Bezug auf den betrieblichen Datenschutz. Weiters
überwacht er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei
der Verwendung von personenbezogenen Daten. Auftraggeber müssen
während der Funktionsperiode des Datenschutzbeauftragten ihre
Datenanwendungen nicht mehr an die Datenschutzkommission melden. Vor
allem für Auftraggeber, die viele oder komplexe Datenanwendungen
betreiben, ist mit einer wesentlichen Reduktion von Verwaltungskosten
zu rechnen.
Die Begutachtungsfrist der Novelle läuft bis 28. August 2012. Sie ist
auf der Homepage des Parlaments unter
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00397/index.shtml abrufbar.
Bilder von Staatssekretär Josef Ostermayer sind über das Fotoservice
des Bundespressedienstes unter http://fotoservice.bundeskanzleramt.at
kostenfrei abrufbar.
Rückfragehinweis:
Elvira Franta, Bakk. phil.
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer
Tel.: (01) 531 15 - 202656
mailto:elvira.franta@bka.gv.at
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