- 17.07.2012, 09:13:47
- /
- OTS0028 OTW0028
Verfassungsgerichtsurteil verstärkt Ungleichberechtigung zwischen Frauen und Männern
Müttern bleiben die alltäglichen SorgePflichten der Kinder - Väter erhalten SorgeRechte
Wien (OTS) - Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zeigen sich
erschüttert über das jüngste Verfassungsgerichtsurteil, welches den §
166 ABGB aufgehoben hat und unehelichen Vätern gegen den Willen der
Mutter ein Antragsrecht zur Obsorge des Kindes einräumen soll.
Dieses Urteil geht eindeutig auf Kosten der Mütter, die zu einem
überwiegenden Teil in unserer Gesellschaft die Alleinerzieherinnen
sind und die mehrheitlich bis zu 100% Betreuungspflichten von Kindern
übernehmen (müssen). Frauen sind es, die wegen ihrer Kinder
Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit schlechter
Bezahlung annehmen und meist auf Ausbildung, Karriere und
Aufstiegschancen verzichten, Jobverlust und Arbeitslosigkeit in Kauf
nehmen müssen. Frauen sind vielen Formen von Gewalt und
Diskriminierungen ausgesetzt.
Von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sind wir in
Österreich noch weit entfernt und nun bewegen wir uns wieder einen
Schritt zurück. Wenn unverheirateten Vätern nun ein Antragsrechtrecht
zur Obsorge eingeräumt wird und das Gesetz in diese Richtung geändert
werden soll, werden vor allem die Interessen von (biologischen)
Vätern gestärkt, die sich womöglich nie oder kaum um die Betreuung
der Kinder gekümmert haben, die ihre Kinder gar nicht kennen und
keine oder keine gute Beziehung zur Mutter und zum Kind pflegen oder
pflegten. Die Situation der kinderbetreuenden Frauen wurde
offensichtlich von den VerfassungsrichterInnen ausgeblendet und nicht
mitgedacht. Wenn nun unverheiratete Mütter über die Obsorge ihrer
Kinder nicht mehr selbst entscheiden können, sondern Richter und
Richterinnen, so besteht die Gefahr, dass nicht das Kindeswohl im
Mittelpunkt steht, sondern das Wohl der Väter.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen fragen sich auch, wo der
Schutz der Mütter bleibt? Wie können sich Mütter gegen Väter
schützen, mit denen sie ihr Kind nicht gemeinsam großziehen wollen?
Sei es weil sie vergewaltigt wurden oder sich schon während der
Schwangerschaft dagegen entschieden haben oder weil sie bereits in
dieser Zeit von den Männern verlassen wurden? Wo bleibt der Schutz,
wenn diese Männer auftauchen und nach Jahren des nicht Sorgens
plötzlich auf ihre Rechte pochen, während die Mutter, die bis dahin,
alle Pflichten übernommen hat, dann die vollen Rechte auch an den
Kindesvater abtreten muss, d.h. bei vielen Entscheidungen des
täglichen Lebens auf seine Zustimmung angewiesen ist.
Das Recht auf eine gemeinsame Obsorge für uneheliche Väter erzeugt
ein massives Ungleichgewicht zwischen Vätern und Müttern. Solange in
unserer Gesellschaft Frauen die Hauptverantwortung in der Erziehungs-
und Betreuungsarbeit übernehmen müssen, solange Gewalt an Frauen und
Kindern in der Familie vorherrscht, kann es keine Gleichberechtigung
geben.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen lehnen daher diese
gesetzliche Entwicklung - aus oben genannten Gründen ab - und sie
werden die gemeinsame Obsorge für eheliche und uneheliche Kinder
nicht mittragen. Ein Mehr an Rechten muss auch ein Mehr an Pflichten
verbindlich und überprüfbar gegenüberstehen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Birgit Thaler-Haag, Frauenhaus Salzburg: 0664/5864534,
Mag.a Maria Rösslhumer, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: 0664/793 07 89
Rosemarie Ertl, Netzwerk der Mädchen- und Frauenberatungsstelle: 01/5953760
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AFH






