• 11.07.2012, 16:54:17
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LR Schmid: Kindeswohl in den Mittelpunkt

Obsorgeregelung für uneheliche Kinder als verfassungswidrig aufgehoben

Bregenz (OTS/VLK) - Landesrätin Greti Schmid zeigt sich über das
heutige (Mittwoch, 11. Juli) Urteil des Verfassungsgerichtshofes in
der Obsorgeregelung für uneheliche Kinder erfreut: "Kinder haben das
Recht auf Vater und Mutter". Die derzeitige Regelung sieht die
alleinige Obsorge von unehelichen Kindern für die Mutter vor. Mit der
heutigen Entscheidung können Väter künftig einen Antrag auf
gemeinsame Obsorge auch bei unehelichen Kindern stellen.

Damit, so Schmid, werde dem Wunsch der Kinder auf Vater und Mutter
nachhaltig entsprochen. "Diese Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes sehe ich auch als Unterstützung für
Justizministerin Beatrix Karl in ihrem Bestreben, die gemeinsame
Obsorge als Regelfall im neuen Familienrechtspaket zu verankern", so
Familienlandesrätin Schmid.

Neuregelung der Obsorge

Landesrätin Schmid setzt sich für eine rasche Neuregelung der
Obsorge ein: "Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen. Die
gemeinsame Obsorge kann nur im Interesse des Kindes sein, denn damit
wird es gleichermaßen von zwei fürsorglichen Elternteilen betreut.
Das vorgelegte Familienrechtpaket der Justizministerin ist von
wesentlicher Bedeutung und bringt zentrale familienpolitische
Verbesserungen." Durch das Paket der Ministerin sollen
Familienrechtsverfahren beschleunigt werden und es wird dann
hoffentlich raschere und möglichst einvernehmliche Lösungen geben.
Das soll für die Kinder auch nach der Trennung der Eltern Kontinuität
sicherstellen.

Rückfragehinweis:

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