- 11.07.2012, 16:08:57
- /
- OTS0182 OTW0182
Nach Urteil des Verfassungsgerichtshofs: SPÖ bleibt bei Kritik an misslungenem Bettelgesetz
Klubvorsitzende Jahn: "Anlass für Reparatur der misslungenen Formulierungen."
Linz (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat in der von SPÖ und
Grünen initiierten Prüfung des Oö. Bettelverbots festgestellt, dass
das Gesetz zwar misslungen formuliert, aber nicht verfassungswidrig
ist. "Bis zum heutigen Tag war unklar, was die schwammig formulierten
Tatbestände der Bettelverbotsregelung konkret bedeuten. Jetzt hat der
Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil für jene Klarstellung
gesorgt, die es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Oö. Landtag am
10. März 2011 nicht gegeben hat. Wir respektieren das Urteil
vollinhaltlich und sehen darin auch unsere Kritik an den unklaren
Gesetzesbestimmungen bestätigt", erklärt SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a
Gertraud Jahn.
Schon im Zuge der Ausschussberatungen zur Oö.
Polizeistrafgesetznovelle, mit welcher die Betteleibestimmungen
beschlossen wurde, haben sämtliche PraktikerInnen schwere Bedenken
geäußert und sich gegen das Gesetz ausgesprochen. ÖVP und FPÖ haben
dennoch mit Zeitdruck eine rasche Beschlussfassung durchgesetzt, ohne
auf die - wie auch im Urteil des VfGH bestätigt - berechtigte Kritik
der SPÖ an einer Reihe von gesetzlichen Formulierungen einzugehen. So
hat der VfGH festgestellt, dass die Formulierung "in welcher Form
auch immer" wie sie im §1a (2) und §1a (3) OÖ PolStG enthalten ist,
nur die verschiedenen Varianten von Bettelei im Sinne des §1 (1) OÖ
PolStG (aggressiv, etc.) erfasst und nicht sämtliche Formen des
Bettelns - wie das der Wortlaut durchaus zulassen würde. Ein Verbot
von stillem Betteln wäre nämlich laut Aussagen von VfGH-Präsident
Holzinger verfassungswidrig.
"Es war richtig, dieses schwammige und parteipolitisch motivierte
Gesetz gemeinsam mit den Grünen auf Verfassungskonformität prüfen zu
lassen. Wir halten auch unsere inhaltliche Kritik aufrecht, die von
hochrangigen Rechtsexperten wie Univ.Prof Funk und Univ.Prof.
Birklbauer sowie unserem Rechtsvertreter Univ.Prof. Binder geteilt
wird. Ebenso erneuern wir unseren Appell an ÖVP und FPÖ in sensiblen
gesetzlichen Angelegenheiten die Parteipolitik auszuklammern und
gemeinsam mit den PraktikerInnen sachliche Lösungen zu suchen - dann
stehen wir SozialdemokratInnen auch als PartnerInnen zur Verfügung.
Gerade in der Frage der Bettelei ist die SPÖ immer zu einer
sachlichen Lösung bereit gewesen - aber auf gefestigtem
verfassungsrechtlichem Boden", stellt SPÖ-Klubvorsitzende Jahn klar.
Rückfragehinweis:
SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DS4