• 11.07.2012, 15:14:43
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  • OTS0174 OTW0174

Mautz: SPÖ gegen Zwangsverpflichtung bei Obsorge

VfGH für Antragsrecht, nicht für Automatik bei strittigen Trennungen

Wien (OTS/SK) - Mit seiner Erkenntnis zur Frage der Obsorge für
ledige Väter ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gefolgt. "Ledige
Väter hatten bisher kein Recht, die Obsorge zu beantragen. Das soll
sich jetzt ändern. Aber für uns steht fest, dass sich aus diesem
Urteil keinesfalls der Regelfall der gemeinsamen Obsorge nach
strittigen Scheidungen ableiten lässt", betont
SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz in einer Reaktion auf
das heutige VfGH-Urteil. ****

"Ein Zwang zur gemeinsamen Obsorge ist kontraproduktiv und nicht im
Sinne der Betroffenen. Denn Harmonie lässt sich nicht per Gesetz
verordnen", so Mautz heute, Mittwoch, im Gespräch mit dem
SPÖ-Pressedienst. "Was wir brauchen, ist ein modernes Familienrecht,
das den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts entspricht",
unterstreicht Mautz, die weiter betont: "Hier ist Justizministerin
Karl gefordert, gemeinsam mit der SPÖ an Regelungen zu arbeiten, die
das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen." (Schluss) sv/mb

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum

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