- 11.07.2012, 14:05:01
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Schittenhelm: Kindeswohl steht im Mittelpunkt
Obsorge-Urteil des Verfassungsgerichtshofes bestätigt Linie der ÖVP
Wien, 11. Juli 2012 (ÖVP-PK) "Kinder haben das Recht auf Vater
und Mutter", zeigt sich die Bundesleiterin der ÖVP Frauen Abg.z.NR
Bgm. Dorothea Schittenhelm über das heutige Urteil des
Verfassungsgerichtshofes erfreut. Die derzeitige Regelung sieht die
alleinige Obsorge von unehelichen Kindern für Frauen vor. Mit der
heutigen Entscheidung können Väter künftig einen Antrag auf
gemeinsame Obsorge auch im Fall von unehelichen Kindern stellen.
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Damit sei die Linie der ÖVP bestätigt und ein weiterer Schritt
Richtung Gleichberechtigung von Müttern und Vätern gesetzt worden.
Schittenhelm dazu: "Unsere Justizministerin Beatrix Karl wird damit
auch in ihrem Bestreben unterstützt, die gemeinsame Obsorge als
Regelfall im neuen Familienrechtspaket zu verankern!"
Die ÖVP Frauen setzen sich daher für eine rasche Neuregelung
der Obsorge ein: "Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen und die
gemeinsame Obsorge kann nur im Interesse des Kindes sein, denn
damit wird es gleichermaßen von zwei fürsorglichen Elternteilen
betreut. Das vorgelegte Familienrechtpaket der Justizministerin ist
von wesentlicher Bedeutung und bringt zentrale familienpolitische
Verbesserungen", so Schittenhelm. Durch das Paket der Ministerin
werden Familienrechtsverfahren beschleunigt, es wird raschere und
möglichst einvernehmliche Lösungen geben und für die Kinder wird
mehr Kontinuität auch nach der Trennung der Eltern sichergestellt.
Rückfragehinweis:
ÖVP Frauen, Generalsekretärin Bernadett Thaler, Tel.: (01) 40126 –
652, www.frauenoffensive.at
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