• 11.07.2012, 13:55:01
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  • OTS0157 OTW0157

Steibl zu VfGH-Urteil: Kinder haben Recht auf beide Elternteile

Gemeinsame Obsorge als Regelfall berücksichtigt Lebensrealitäten der Familien

Wien, 11. Juli 2012 (ÖVP-PK) "Bei der gemeinsamen Obsorge gibt
es dringenden Handlungsbedarf. Kinder haben ein Recht auf beide
Elternteile", so ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl anlässlich des
heutigen Urteils des Verfassungsgerichtshofs, das die aktuell-
geltende Obsorge-Regelung als verfassungswidrig erklärt. Steibl:
"Wenn es um das Kindeswohl geht, darf es keine Unterschiede
zwischen ehelichen und unehelichen Kindern geben. Justizministerin
Beatrix Karl hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Vätern
mehr Rechte gibt und die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt
rückt. Frauenministerin Heinisch-Hosek ist jetzt gefordert, sich in
die Verhandlungen zum neuen Familienrechtspaket einzubringen, damit
dieses wichtige Reformprojekt so bald wie möglich umgesetzt werden
kann." ****

Der Entwurf von Justizministerin Beatrix Karl sieht die
gemeinsame Obsorge als Regelfall vor. "Mit der gemeinsamen Obsorge
reagiert die ÖVP auf die Kritik des VfGH und schafft
Rahmenbedingungen, die auf die Lebensrealitäten heutiger Familien
Rücksicht nehmen. Die gemeinsame Obsorge ist im Interesse der
Kinder – und das sollte im Zentrum unserer Überlegungen stehen", so
Steibl abschließend.

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien,
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

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