- 11.07.2012, 12:56:58
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Aufhebung der alleinigen Obsorge der Mutter bei ledigen Kindern durch den VFGH ein Meilenstein im Familienrecht.
Linz (OTS) - Mit der heutigen Aufhebung des §166 ABGB, wonach bei
unehelichen Kindern alleine die Mutter mit der Obsorge betraut werden
soll, setzt der VFGH einen Meilenstein der als erster wichtiger
Schritt zu einem modernen Familienrecht zu sehen ist.
Nun liegt es an der Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), zügig die
Rahmenbedienungen zu schaffen, die es Vätern als auch Müttern künftig
ermöglichen trotz Trennung gleichwertig, auf Augenhöhe ihre Kinder zu
betreuen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen wie die Einführung der
Doppelresidenz als zu bevorzugendes Betreuungsmodell, der Wegfall des
hauptsächlichen Aufenthalts, eine Reform des Unterhaltsrechts und
eine Aufteilung der Wegekosten auf beide Elternteile sind nur als
einige wichtige Maßnahmen zu nennen.
Ein vollständiger Maßnahmenkatalog zur Reform des Familienrechts
wurde bereits vom Verein vaterverbot.at in Form einer
Bürgerinitiative eingebracht, nun liegt es an den Regierungspartein
die dringend notwendigen Reformen voran zu treiben.
Bürgerinitiative vaterverbot.at:
http://www.vaterverbot.at/buergerinitiative.html
http://www.ots.at/redirect/Zustimmungserklaerung2
Rückfragehinweis:
mailto:[email protected],
www.vaterverbot.at/impressum.html
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