• 06.07.2012, 13:33:52
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  • OTS0216 OTW0216

Psychologische Beratung vor Schönheitsoperation

Psychologen begrüßen neues Gesetz

Wien (OTS) - Mit der heute im Parlament beschlossenen Neuregelung
von Schönheitsoperationen wird auch die Beratung von Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Der
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen begrüßt diesen
wichtigen Schritt des Gesetzgebers, denn mit der Einbindung von
PsychologInnen kann festgestellt werden, ob mögliche psychische
Probleme Auslöser für den Operationswunsch sein könnten.

"Man muss vor allem jungen Menschen klar machen, dass mit einer so
massiven Veränderung des Körpers nicht gleichzeitig psychische oder
soziale Probleme gelöst werden", so Ulla Konrad, Präsidentin des
Psychologenverbandes.

Jungen Mädchen und Frauen wird von den Medien und der Gesellschaft
ein idealisiertes Bild von Schönheit vorgesetzt. Dabei gehen
Individualität und Selbstwert verloren.

Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass es oft nicht bei einer
Schönheitsoperation bleibt. Ziel der psychologischen Beratung ist
daher auch, Menschen beim Finden von mehr Selbstbewusstsein und
Lebensfreude zu begleiten.

Rückfragehinweis:
Mag. Monika Glantschnig
Generalsekretärin
Tel: 01 / 407 26 71-17
E-mail: [email protected]

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