- 02.07.2012, 13:05:19
- /
- OTS0173 OTW0173
"Report" am 3. Juli: Geld für Glücksspielgesetz
Wien (OTS) - Gabi Waldner präsentiert im "Report" am Dienstag, dem
3. Juli 2012, um 21.05 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Geld für Glücksspielgesetz
Der Untersuchungsausschuss des Nationalrats beschäftigt sich nun mit
dubiosen Vorgängen und verdächtigen Zahlungen rund um die geplante
Änderung des Glücksspielgesetzes im Jahr 2006. Konkurrierende
Unternehmen boten Lobbyisten fette Honorare auf, um Gesetze nach
Geschmack zu bekommen. Martin Pusch über die Hintergründe der Affäre
und aktuelle Entwicklungen im Milliardengeschäft mit dem Glück: eine
höchstgerichtliche Entscheidung erklärt eine Gruppe von Automaten als
illegal.
Sorge um das Sorgerecht
Die Regierungskoalition verhandelt zurzeit eine Reform des Obsorge-
und Besuchsrechts. Justizministerin Karl plant, die Bestimmungen für
eheliche und uneheliche Kinder anzugleichen und gemeinsame Obsorge im
Konfliktfall auch anordnen zu lassen. Anwälte und Richter erwarten
einen Ansturm auf die Gerichte von ledigen Vätern, die bisher keine
Obsorge haben. Kommt es künftig zu noch längeren Verfahren, noch mehr
Gutachten und Gegengutachten? Experten fordern außergerichtliche
Stellen, die Konflikte um die Obsorge regeln und in hitzigen
Streitfragen deeskalieren. Helga Lazar und Münire Inam berichten.
Steirischer Widerstand
Heiß umfehdet, wild umstritten sind in vielen Gemeinden der
Steiermark die von der Landesregierung geplanten Zusammenlegungen.
Das Land muss sparen, die Bürger fürchten um ihre Identität. In
vielen Gemeinden wächst erbitterter Widerstand gegen den "von oben"
verordneten Eingriff, in manchen ist die Zusammenlegung nur noch
Formsache. Kaum eine Reform hat so große Emotionen verursacht wie die
Absicht der steirischen Politik, aus kleinen Dörfern größere zu
machen. Simone Stribl und Ernst Johann Schwarz berichten von der
zwiespältigen Stimmung in den steirischen Dörfern.
Einbürgerung auf Türkisch
Das Fremdenrechtsgesetz ist in den vergangenen Jahren massiv
verschärft worden, auch, um Zuwanderung oder Familiennachzug von
Türkinnen und Türken zu beschränken. Vergessen hat man dabei
allerdings auf Verträge zwischen der EU und Österreich, die schon vor
dem Beitritt gültig waren. Ein Urteil des Gerichtshofes der
Europäischen Union legt nun nahe, dass Türken, die etwa mit
Österreichern verheiratet sind, von Maßnahmen wie "Deutsch vor Zuzug"
oder der Integrationsvereinbarung ausgenommen werden müssen. Das
Innenministerium reagiert verhalten, bei Behörden und unter Migranten
herrscht Verwirrung. Wie wird das Urteil umgesetzt? Drohen Österreich
Klagen bei Nichteinhaltung? Und sind Integrationsmaßnahmen für diese
Gruppe gescheitert? Sigrid Smejkal hat recherchiert.
Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als
Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der
ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.
Rückfragehinweis:
ORF-Pressestelle
Karin Wögerer
Tel.: (01) 87878 - DW 12913
http://presse.ORF.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRF






