- 02.07.2012, 09:00:34
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Mitterlehner: Neue Broschüre unterstützt Unternehmen im Dienstleistungs-Binnenmarkt
Wirtschaftsministerium und WKÖ veröffentlichen praxisorientierte Hilfestellung für heimische Betriebe zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
Wien (OTS/BMWFJ) - Damit österreichische Unternehmen die Chancen
der EU-Dienstleistungsrichtlinie optimal nutzen können, hat das
Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich
eine praxisorientierte Broschüre für Unternehmen erarbeitet.
"Angesichts der herausfordernden konjunkturellen Rahmenbedingungen
gilt es mehr denn je, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Wachstum
und Beschäftigung im Binnenmarkt zu forcieren", betont
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "Auch wenn österreichische
Unternehmen im internationalen Wettbewerb bereits sehr erfolgreich
sind, verbirgt sich gerade im Bereich der grenzüberschreitenden
Dienstleistungserbringung noch ungenutztes Potenzial", so
Mitterlehner.
Die neue Broschüre ist ein Serviceangebot für alle Unternehmen, die
den EU-Binnenmarkt als Dienstleistungserbringer oder -empfänger
nutzen wollen. Behandelt werden insbesondere die Themen Einheitlicher
Ansprechpartner, elektronische Verfahrensabwicklung und Recht auf
Information. Eingegangen wird in der Broschüre auch auf die
Fortschritte in den Bereichen Verwaltungsvereinfachung,
Verwaltungszusammenarbeit, Stärkung von Qualitätswettbewerb,
multidisziplinäre Tätigkeiten sowie leichtere Nutzung der
Binnenmarktgarantien.
Die Broschüre mit dem Titel "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie - Neue
Chancen für Österreichs Wirtschaft" steht seit heute, 2. Juli, auf
den Webseiten www.bmwfj.gv.at und wko.at/een zum Download bereit bzw.
ist im Bürgerservice des Wirtschaftsministeriums
([email protected]) sowie in den Wirtschaftskammern auf Bundes- und
Landesebene erhältlich.
Über die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich Klein- und
Mittelunternehmen problemlos über das Internet über die Bedingungen
der Niederlassung und grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
im In- und EU-Ausland informieren. Ebenso ist es möglich, Anträge
elektronisch vom Heimatland an die zuständige Behörde im gewünschten
EU-Ausland zu übermitteln und deren Entscheidung elektronisch
zugestellt zu bekommen. Gleichzeitig sorgt die Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie dafür, dass unverhältnismäßige
bürokratische Anforderungen beseitigt wurden. Der geringere
Verwaltungsaufwand erleichtert den Unternehmen das Wirtschaften und
die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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