- 29.06.2012, 11:28:41
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Justiz - BZÖ-Grosz: SPÖ soll "durchgeknallten" Jarolim zurückpfeifen
Wien (OTS) - Äußerst überrascht reagierte heute BZÖ-Justizsprecher
Abg. Gerald Grosz auf die Äußerungen von SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim. Das BZÖ gehe davon aus, dass die Äußerungen Jarolims eine
"Einzelmeinung aus purem Eigeninteresse" seien. "Es ist durchaus
verständlich, dass sich Jarolim gegen eine Kontrolle der
Staatsanwaltschaften mit allen Mitteln zur Wehr setzt, alles andere
hätte mich ja überrascht. Eine Person wie Jarolim, die durch eigene
Aktenvermerke überführt worden ist, parteipolitischen Einfluss
mittels seiner Kollegen Einem, Lansky und Hlavac gemeinsam mit
SPÖ-Staatsanwälten auf die Personalpolitik der Justiz ausgeübt zu
haben, hat naturgemäß mit einer notwendigen Kontrolle keine Freude.
Jarolim, der Geschäfte mit seinen Justizverbindungen macht und auch
dank seiner Kontakte zu den SPÖ-Politoffizieren in der Justiz beim
Euroteam-Skandal aber auch beim jüngsten Lobbyistenskandal um die
Staatsdruckerei straffrei geblieben ist, wehrt sich natürlich mit
Händen und Füßen gegen eine Verbesserung des Justizsystems. Ein Herr
Jarolim ist ja als Politiker nur noch möglich, weil die Justiz auf
einem Auge blind ist", so Grosz.
"Wenn der Rechnungshof den Staatsanwaltschaften einen verheerenden
Bericht ausstellt und das Versagen der Staatsanwaltsschaften in der
Causa Kampusch durch fünf Parteien lückenlos dokumentiert wurde, ist
Kontrolle notwending. Wenn wir in einem Land leben, wo Justizbehörden
Testamente fälschen, Ermittlungen gegen politische Machthaber bis zur
Verjährung verschleppt werden, oder Tierschützer mittels eines
Mafiaparagraphen von durchgeknallten Staatsanwälten verfolgt werden,
dann ist Kontrolle notwendig. Wenn Postenbesetzungen in der Justiz
über SPÖ-nahe Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt werden und korrupte
Justizbeamte persönliche Daten von Bürgern weiterverkaufen, dann ist
Kontrolle notwendig. Die Staatsanwaltschaften sind nicht Teil der
unabhängigen Richter, sie sind zutiefst subjektive Anklagebehörden
des Staates und sollen daher auch einer nachträglichen Kontrolle des
Staates unterliegen. Wenn Jarolim hier von einer Verletzung der
Gewaltentrennung spricht, dürfte es sich beim ihm zudem noch um einen
schlechten Juristen handeln", so Grosz an die Adresse von Jarolim und
die Staatsanwaltschaft.
Das BZÖ stehe weiterhin zu 5-Parteien-Einigung und gehe davon aus,
dass sich an der Grundlinie auch in der SPÖ nichts geändert habe.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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