• 22.06.2012, 10:11:27
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AKNÖ: Einkommenssteuererklärung bis 30. Juni

Wer muss eine Erklärung abgeben?

Wien (OTS/AKNÖ) - Bis zum 30. Juni müssen die ÖsterreicherInnen
via FinanzOnline ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Sie hatten
damit um zwei Monate länger Zeit, als diejenigen, die noch das
Papierformular benutzen. Die AKNÖ informiert, wer betroffen ist.

Kein Dienstverhältnis. Wer keine Einkünfte aus einem Dienstverhältnis
hat, muss die Erklärung abgeben, wenn seine Einkünfte mehr als 11.000
Euro im Kalenderjahr betragen.

Einkünfte neben dem Dienstverhältnis. Wer neben seinem
Dienstverhältnis im selben Kalenderjahr andere Einkünfte hat, muss
eine Erklärung abgeben, wenn der Gewinn oder Überschuss daraus mehr
als 730 Euro beträgt.

Errechnung von Gewinn oder Überschuss

Es werden die nicht lohnsteuerpflichtigen Einnahmen des Jahres 2011
addiert und die dazugehörenden in 2011 getätigten (Betriebs-)
Ausgaben abgezogen. Was unterm Strich bleibt, ist der zu versteuernde
Gewinn.

Wenn es sich nicht mehr ausgeht

"Ganz einfach, Sie bringen ein Ansuchen um Fristverlängerung ein, zum
Beispiel mit der Begründung, dass Sie noch Unterlagen für die
Erklärung besorgen müssen", rät AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub.

Ausführliche Informationen finden Sie auf
http://noe.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=7978

Rückfragehinweis:
AKNÖ-Steuerrecht
Elisabeth Holub, Telefon 05 7171-1401

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN

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