• 19.06.2012, 09:47:04
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AKNÖ-Tipp zur Urlaubszeit: E-Card statt Bargeld

ÄrztInnen mit Kassenvertrag konsultieren!

Wien (OTS/AKNÖ) - Wer im Urlaub krank wird, sollte, wenn möglich,
nur ÄrztInnen mit Kassenvertrag konsultieren. Denn hier gilt die
E-Card. Ansonsten kann es teuer werden, das Honorar der ausländischen
Ärzte weicht mitunter stark vom österreichischen Tarif ab.

Ob Hitzekoller, Quallenausschlag oder Brechdurchfall: Bei einem
Krankheitsfall im EU-Ausland bzw. EWR-Ländern und der Schweiz gilt
die E-Card. Für die Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien und Montenegro
ist ein Auslandsbetreuungsschein nötig, der beim Dienstgeber
erhältlich ist.

AKNÖ-Aufforderung an Reiseveranstalter: Liste mit ÄrztInnen
auflegen

Am besten ist es, sich an der Hotelrezeption nach Vertragsärzten vor
Ort zu erkundigen. AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum: "Es
sollte in jedem Hotel eine Liste der Kassenärzte und der öffentlichen
Spitäler aufliegen." Die österreichischen Reiseveranstalter könnten
das durchaus von ihren Partnerhotels verlangen und darauf in den
Reiseunterlagen hinweisen.

80 Prozent des österreichischen Tarifes retour!

In den Ländern, in denen die E-Card nicht gilt, muss die Rechnung
vorerst selbst bezahlt werden. Beim ausländischen Arzt ohne
Kassenvertrag sollte man möglichst vor der Behandlung die Kosten
erfragen. Hierzulande bekommt man gegen Vorlage der Rechnung 80
Prozent der Kosten des österreichischen Tarifes zurück. Doch
Vorsicht: Der Betrag, den der ausländische Arzt verlangt, kann stark
von diesem Tarif abweichen!

Reiseversicherung überlegen!

Es ist wichtig, sich vor dem Urlaub über den Versicherungsschutz zu
informieren und im Zweifelsfall mit einer Reiseversicherung
vorzusorgen. Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen
diesen Schutz bereits inkludiert.

Rückfragehinweis:
AKNÖ-Öffentlichkeitsarbeit
Susanna Belohlavek, Telefon 05 7171-1245

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN

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