- 13.06.2012, 18:11:30
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Windbüchler-Souschill zu Wehrgesetz: Panzer sind kein Kinderspielplatz
Grüne: Geladenen Schusswaffen haben bei Leistungsschau des Bundesheeres nichts verloren
Wien (OTS) - Die Regierungsparteien beschließen bei der heutigen
Nationalratssitzung ein Gesetz, das eine waffenrechtliche
Ausnahmebestimmung für das Bundesheer vorsieht. Bei Veranstaltungen
des Bundesheeres sind die Bestimmungen des Waffengesetzes demnach
nicht anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass Panzerfaust, Sturmgewehr
und Eurofighter mit scharfer Munition bestückt z.B. am Heldenplatz
bei der Leistungsschau auch von Privatpersonen bedient und
ausprobiert werden können. "Ein bisschen Schießen, ein bisschen
Munition verpulvern, ein bisschen Krieg-Spielen - das halte ich für
äußerst bedenklich", so die Grüne Tanja Windbüchler-Souschill. Die
Regierungsparteien versuchen zwar immer wieder zu erklären, dass
diese Novelle nur für Private bei sogenannten Schießveranstaltungen
gelten solle, das Gesetz selbst schreibt dies jedoch so präzise nicht
vor. "Es ist völlig unverständlich, dass das Parlament das Bundesheer
dazu befugt, Kriegsmaterial und Schusswaffen inklusive Munition
öffentlich auf Veranstaltungen bedienen zu lassen und auch in die
Hände von Privatpersonen, wie etwa auch Familien mit Kindern, zu
geben", so die Grüne.
"Panzer und andere Kriegsmaterialien sind kein Kinderspielplatz. Ich
frage mich, wie Verteidigungsminister Darabos verantworten will,
einen Parlamentsbeschluss umzusetzen, der es ermöglicht, dass das
Bundesheer bei öffentlichen Veranstaltungen Privatpersonen das
Schießen und somit Verletzen und Töten zeigen darf", so Tanja
Windbüchler-Souschill abschließend.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]
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