- 12.06.2012, 13:28:38
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Umweltdachverband zur UVP-G-Novelle: Großer Wurf blieb aus
- Beschwerderecht für NGOs als Arbeitsgrundlage für die nächste Zeit
Wien (OTS) - EU-Rechtswidrigkeit bleibt aufrecht, solange keine
volle Parteistellung gewährleistet wird
- E-Wirtschaft torpediert erneut niedrige Schwellenwerte für
Wasserkraft
Im heutigen Ministerrat wurde eine von BM Berlakovich eingebrachte
Regierungsvorlage zur Novelle des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) verabschiedet. Die
Novelle wurde notwendig, da das österreichische UVP-Recht den
europarechtlichen Vorgaben - insbesondere, was die Beteiligung von
BürgerInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen anlangte -
widersprach. "Wir haben im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass
das nun vorgesehene Beschwerderecht für Umweltorganisationen nur dann
an Relevanz für NGOs gewinnt, wenn für die Beschwerdeführer der
Zugang zum gesamten Feststellungsbescheid gegeben ist, und auch volle
Akteneinsicht gewährleistet wird. Die Umsetzung dieser Forderungen
macht die Regierungsvorlage jetzt zumindest zu einer Arbeitsgrundlage
für NGOs für die nächste Zeit", äußert sich Gerhard Heilingbrunner,
ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes, zurückhaltend
positiv. "Klar ist für uns, dass diese Entwicklung nur ein weiterer
Schritt in Richtung vollwertige Anerkennung als Parteien im Verfahren
gesehen werden kann. Positiv ist, dass die Regierung in Zeiten von
Wutbürgertum und Demokratisierungssehnsüchten diesen Schritt jetzt
macht, obwohl WKÖ, IV und Verbund mit hahnebüchernen Argumenten die
Verzögerung von Verfahren den NGOs in die Schuhe zu schieben
versuchen. Argumente, die vorsätzlich falsch in die Diskussion
eingebracht werden, in dem Wissen, dass die Verfahrensverzögerungen
zum überwiegenden Anteil auf schlechten und mangelhaften
Projekteinreichungen der Wirtschaft selbst basieren", so
Heilingbrunner.
Ein großer Wermutstropfen ist, dass sich - entgegen dem
Begutachtungsentwurf - die E-Wirtschaft, allen voran Verbundchef
Anzengruber, wieder einmal durchgesetzt und den intendierten
Schwellenwert von 5 MW auf 10 MW hinaufverhandelt hat. Damit wird
weiterhin ein Großteil der mittleren Wasserkraftwerksvorhaben keiner
UVP unterzogen und verabsäumt, sie einer ganzheitlichen Bewertung von
Umweltauswirkungen zuzuführen. Abschließend ist festzustellen, dass
eine umfassende Ökologisierung des UVP-Rechtes auch diesmal auf Druck
der Wirtschaft und Industrie ausgeblieben ist. Wir fordern daher für
das nächste Jahr eine intensive und ehrliche Diskussion um
Schwellenwerte, verpflichtende Energieeffizienzkriterien und
Klimaschutzmaßnahmen", so Heilingbrunner.
Rückfragehinweis:
Umweltdachverband Dr.in Sylvia Steinbauer Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (++43-1)40113/21 mailto:[email protected] http://www.umweltdachverband.at
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