• 12.06.2012, 12:01:44
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Mitterlehner/Karl: Neues Gesetzespaket für mehr Wettbewerb in Österreich

Reform des Wettbewerbs- und Kartellrechts für schlagkräftigere Behörden und mehr Transparenz - Eventueller Preismissbrauch bei Strom und Gas soll leichter nachweis- und verhinderbar werden

Wien (OTS/BMWFJ/BMJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
und Justizministerin Beatrix Karl haben eine gemeinsame Reform des
Wettbewerbs- und Kartellrechts erarbeitet, die am Dienstag im
Ministerrat beschlossen wurde. "Unser Gesetzespaket schafft
schlagkräftigere Wettbewerbsbehörden und nützt daher der Wirtschaft
und den Konsumenten. Mehr Markt, Transparenz und Wettbewerb zahlen
sich nachhaltig aus", betont Mitterlehner unter Verweis auf die
Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und das erleichterte
Aufdecken von Preismissbrauch. "Es geht um mehr Transparenz, mehr
Durchschlagskraft des Kartellgesetzes und gleiche Rahmenbedingungen
für alle Unternehmen. Das ist letztlich in unser aller Interesse: Es
ist gut für Unternehmen, gut für Konsumenten, gut für Österreich", so
Karl. Die heute im Ministerrat beschlossenen Novellen sollen noch vor
dem Sommer im Parlament beschlossen werden und am 1. Oktober 2012 in
Kraft treten.

Stärkung der BWB und neue Kronzeugenregelung

Die Novelle des Wettbewerbsgesetzes stärkt die
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) als schlagkräftige Aufgriffs- und
Ermittlungsbehörde. "Ihre Ermittlungsbefugnisse werden an jene der
EU-Kommission angepasst, und Auskunftsverlangen können künftig
schneller, nämlich per Bescheid, durchgesetzt werden", betont
Mitterlehner. Bisher war die BWB in diesem Bereich eingeschränkt,
weil eine Anrufung des Kartellgerichts notwendig war. Künftig kann
die BWB auch Verwaltungsstrafen von bis zu 75.000 Euro für
Auskunftsverweigerungen sowie unrichtige, irreführende oder
unvollständige Auskünfte verhängen.

Mit einer weiteren Neuregelung wird in der Regierungsvorlage ein
zusätzlicher Anreiz für Kronzeugen geschaffen: Der komplette Erlass
der Geldbuße für das Unternehmen ist selbst dann möglich, wenn die
BWB bereits einen Verdacht hat und der Kronzeuge erst danach Beweise
vorlegt, die ein Vorgehen gegen das Kartell ermöglichen. Bisher kam
es in einem solchen Fall nur zu einer Minderung der später fälligen
Geldbuße. Mit der jetzigen Reform erfolgt hier eine Anpassung an die
auf EU-Ebene geltende Kronzeugenregelung. Darüber hinaus werden die
Rechte der BWB bei Hausdurchsuchungen ausgeweitet und die
Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden intensiviert.

Reformen im Strom- und Gasbereich

Teil des Pakets ist auch eine neu ins Kartellrecht aufgenommene
Regelung, wonach die Wettbewerbsbehörden einen eventuellen
Preismissbrauch durch marktbeherrschende Versorger im Strom- und
Gasbereich künftig leichter nachweisen bzw. verhindern können. "Unser
Vorbild für diese Neuregelung ist Deutschland. Dort hat sich eine
entsprechende Regelung bewährt", betont Mitterlehner. Künftig sollen
die zuständigen Wettbewerbsbehörden nur noch den Nachweis erbringen
müssen, dass die Preise höher sind als auf einem vergleichbaren
Markt, und dann ein Verfahren einleiten können. Dabei muss das
betroffene Energieversorgungsunternehmen nachweisen, ob und inwiefern
die höheren Preise auch sachlich gerechtfertigt sind. Hier kommt es
also zu einer Beweislasterleichterung für die Wettbewerbsbehörden.
Die entsprechende Bestimmung im Kartellgesetz wird von Oktober 2012
bis Dezember 2016 befristet, damit eine Evaluierungsmöglichkeit
gegeben ist.

Neues Wettbewerbsmonitoring

Neu im Paket verankert wurde ein Wettbewerbs-Monitoring im
Aufgabenkatalog der BWB. Dabei soll insbesondere die
Wettbewerbsintensität bestimmter Sektoren bzw. wettbewerbsrechtlich
relevanter Märkte über mehrere Jahre dargestellt werden.
Entsprechende Indikatoren können unter anderem der
Konzentrationsgrad, die Regulierung des Sektors und
Preisentwicklungen im internationalen Vergleich und im Verhältnis zu
angebots- und nachfrageseitigen Einflussfaktoren sein. Die Anzahl der
Marktteilnehmer sowie Zu- und Austritte sind ebenso ein Indiz für die
Situation des Wettbewerbs in einer Branche. Bei der Auswahl der
Branchen soll auch auf Empfehlungen der Wettbewerbskommission
Rücksicht genommen werden. Um Verwaltungskosten für Unternehmen zu
vermeiden, soll das Wettbewerbsmonitoring auf Basis vorliegender
Daten erstellt werden. Dazu können beispielsweise Geschäftsberichte
von Aktiengesellschaften, Infos von Branchenverbänden oder Eurostat,
das Firmenbuch und Unternehmensregister herangezogen werden.

Wirksamere Aufsicht, mehr Transparenz und bessere
Durchsetzbarkeit

Der vorliegende Entwurf des Kartellrechts beruht auf drei
wesentlichen Eckpfeilern: noch wirksamere und noch transparentere
Aufsicht; mehr Transparenz für Konsumenten und Unternehmen; bessere
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen Kartellrechtssünder. "Um die
Aufsicht im Kartellrecht noch wirksamer zu gestalten, schließen wir
alte Schlupflöcher", so die Justizministerin. Bisher wurden Kartelle
erst ab einer gewissen Marktdominanz vom Gesetz erfasst. Dadurch
konnten beispielsweise Preisabsprachen in einigen Fällen nicht
geahndet werden. Die neue Regelung verhindert, dass Preisabsprachen,
Einschränkungen der Erzeugung oder des Absatzes, sowie die Aufteilung
der Märkte - wie bisher - vom Kartellverbot ausgenommen werden.

"Um mehr Transparenz für Konsumenten und Unternehmen zu schaffen,
sollen künftig Entscheidungen des Kartellgerichts von Amts wegen und
ohne Kostenersatz in der Ediktsdatei veröffentlicht werden. Häufig
fehlten den Geschädigten bisher die notwendigen Informationen, um
ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mit dieser Regelung
und mit der besseren Durchsetzbarkeit von Ansprüchen schaffen wir
Abhilfe", betont Karl. Um ein wirksames zivilrechtliches
Sanktionensystem aufzubauen, wurden weiters eigene konkretisierende
Bestimmungen eingeführt.

Auch bei der Frage nach der Höhe des Schadenersatzes gibt es
wesentliche Verbesserungen: Bei der Entscheidung über den
Schadensumfang kann der anteilige Gewinn des Unternehmens
berücksichtigt werden. Schon ab Schadenseintritt (nicht wie bisher ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger) ist das Unternehmen verpflichtet
die Schadenersatzforderung des Geschädigten zu verzinsen.

Schadenersatzansprüche können künftig auch nicht mehr durch eine
lange Verfahrensdauer verjähren: Ein Verfahren vor dem
Kartellgericht, vor der Europäischen Kommission oder vor der
Wettbewerbsbehörde verhindert in Zukunft die Verjährung eines
Schadenersatzanspruchs. "Wir stellen mit diesem Gesetzesvorschlag
einen gut funktionierenden Wettbewerb klar in den Mittelpunkt. Denn
fairer Wettbewerb ist gut für Wirtschaft und Konsumenten", so Karl am
Ende des Ministerrats.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
     Pressesprecher des Bundesministers:
     Mag. Waltraud Kaserer, 
      Tel. Büro: (01) 711 00-5108
      Tel. mobil: +43 664 813 18 34
      Mail: [email protected]
     Mag. Volker Hollenstein
      Tel. Büro: (01) 711 00-5193
      Tel. mobil: +43 664 501 31 58
      Mail: [email protected]
    Bundesministerium für Justiz
     Pressesprecher der Bundesministerin
     Christian Wigand. M.A., M.A.I.S. 
     Tel.: +43 1 52152 2263
     mailto:[email protected]

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