• 08.06.2012, 16:09:18
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  • OTS0173 OTW0173

Innenministerium zur Aktenübermittlung - Information Nr. 5

Neuerliche Anfrage binnen kürzester Zeit geklärt

Wien (OTS) - Das Innenministerium erlaubt sich, erneut transparent
darzustellen, dass alle vom Beweisbeschluss erfassten Akten
vollständig und fristgerecht übermittelt wurden und alles dazu
beigetragen wird, Fragen des Untersuchungsausschusses rasch zu
klären. Bisher konnten alle diesbezüglichen Vorwürfe unverzüglich als
haltlos entkräftet werden.

Am Abend des 6. Juni 2012 langte um 18:47 Uhr erneut eine Anfrage
der Vorsitzenden des U-Ausschusses per E-Mail im Innenministerium
ein, wonach nochmals um Klärung der Frage der Übermittlung von
E-Mails ersucht wurde.

Nach dem Feiertag wurde diese Anfrage heute einer eingehenden
Prüfung durch die zuständigen Sektionen unterzogen und um 15:03 Uhr
wie folgt per E-Mail an die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses
beantwortet:

"Sehr geehrte Frau Vorsitzende!

Wie bereits zum Teil in der Bezugskorrespondenz des BM.I ausgeführt,
darf ich festhalten, dass

1. Mails, sofern sie auf Grund der einschlägigen Gesetzesvorschriften
zu verakten waren, dem UA mit der Aktenvorlage bereits übermittelt
wurden. Darauf bezieht sich auch die Vollständigkeitserklärung des
BM.I vom 1. Juni,

2. sofern es sich um Mailverkehr der Kabinette bzw. Minister Dr.
Strasser, Prokop, Dr. Schüssel oder Platter handelte und dieser
veraktet wurde, dieser dem Staatsarchiv vorliegen könnte,

3. eine Vorlage zu dem von ihnen angesprochenen darüber
hinausgehenden Mailverkehr der Linienorganisation des BM.I - sofern
dieser aufgrund mangelnder administrativer und organisatorischer
Relevanz nicht veraktet wurde - aus technischen Gründen nicht
erfolgen kann (siehe auch mein Mail vom 6. Juni, 14.20 Uhr), da auf
Grund von kapazitätsbedingten Speicherroutinen eine systembedingte
Speicherung des Mailverkehrs für max. zwei (zurückliegende)
Kalenderjahre erfolgt.

Ich darf Ihnen, sehr geehrte Frau Vorsitzende, nochmals versichern,
dass das BM.I bestrebt ist, den Beweisbeschlüssen des UA nach bestem
Wissen und Gewissen vollständig zu entsprechen. Die Ressortchefin,
Frau BM Mag. Johanna Mikl-Leitner, hat bei Gesprächen mit uns
Führungskräften wiederholt sehr deutlich darauf hingewiesen, dass sie
das von uns erwartet.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Einzinger"

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Karl-Heinz Grundböck, M.A.
   Sprecher des Ministeriums
   Tel.: +43-(0)1-53126-2490
   mailto:[email protected]
   www.bmi.gv.at

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