• 08.06.2012, 08:25:15
  • /
  • OTS0014 OTW0014

Landesgesetze in der Begutachtung

Stellungnahmen bis 18. Juni 2012 möglich

Bregenz (OTS/VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat mehrere
Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt. Diese betreffen
Änderungen im Landesvolksanwaltsgesetz, in der Landesverfassung sowie
im Antidiskriminierungsgesetz. Die Gesetzestexte liegen noch bis
Montag, 18. Juni 2012 in den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften
und im Amt der Landesregierung auf bzw. können im Internet auf
www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder
Landesbürger hat die Möglichkeit zur Einsichtnahme und kann
Änderungsvorschläge abgeben.

Die Änderungen des Gesetzes über den Landesvolksanwalt und der
Landesverfassung dienen der Umsetzung verschiedener Regelungen auf
Landesebene:
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;
- Bestimmung des Bundes-Verfassungsgesetzes, das Verhalten der zur
Setzung faktischer Amtshandlungen ermächtigten Organe zu beobachten
und begleitend zu überprüfen;
- Vorgabe des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen und Programme für
Menschen mit Behinderungen wirksam zu überwachen.

Im Übrigen werden nähere Regelungen zu dem der Landesvolksanwältin
zur Verfügung stehenden Personal getroffen und es werden einige
Richtig- bzw. Klarstellungen, Vereinfachungen und Ergänzungen
vorgenommen.

In der Landesverfassung ist weiters eine Regelung vorgesehen,
wonach mit Gesetz vorgesehen werden kann, dass die
Landesvolksanwaltschaft auch für Aufgaben zur Vermeidung von
Diskriminierungen zuständig ist.

Die im Antidiskriminierungsgesetz vorgesehenen Änderungen sind im
Wesentlichen:
- Anpassung an geänderte grundsatzgesetzliche Vorgaben.
- Verpflichtung zur Angabe des mindestens gebührenden monatlichen
Gehaltes in Stellenausschreibungen des Landes und der Gemeinden.
- Erweiterung des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit
Behinderung durch Ausdehnung des Anwendungsbereiches des
Antidiskriminierungsgesetzes.
- Besondere Vorkehrungen des Landes und der Gemeinden zur Beseitigung
von bestehenden Zugangshindernissen und -barrieren soweit dies
erforderlich ist, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu ihren
Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.
- Zuständigkeit des Landesvolksanwaltes als
Antidiskriminierungsstelle zur Überprüfung von Einrichtungen und
Programmen für Menschen mit Behinderung, die nicht Angelegenheiten
der Landesverwaltung besorgen

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20137, Fax: 05574/511-920196
   mailto:presse@vorarlberg.at
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel