• 06.06.2012, 13:27:13
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OGH-Urteil: Zukunftsvorsorge nach zehn Jahren kündbar

AKNÖ-Haneder begrüßt Urteil und fordert gesetzliche Nachbesserungen

Wien (OTS/AKNÖ) - Wer in die staatlich geförderte Privatpension
namens Zukunftsvorsorge einzahlt, darf den Vertrag nach zehn Jahren
kündigen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem
Musterprozess auf Betreiben der AK festgestellt. AKNÖ-Präsident
Hermann Haneder begrüßt das Urteil und fordert gleichzeitig, dass der
Gesetzgeber weitere Probleme bei der Zukunftsvorsorge beseitigt.

Einige Versicherungsgesellschaften haben es mit dem Konsumentenschutz
offenbar nicht so genau genommen. Wer bei ihnen in die staatlich
geförderte Zukunftsvorsorge einzahlte, durfte laut Vertrag erst nach
zwölf oder fünfzehn Jahren aussteigen. Eine illegale Praxis, wie der
OGH in einem Musterprozess auf Betreiben der AK feststellte. Es müsse
schon nach zehn Jahren möglich sein, den Vertrag zu kündigen.
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder begrüßt das Urteil: "Zumindest ist
jetzt einmal eine illegale Praxis abgestellt."

Haneder fordert deutliche Verbesserungen

An der Kritik der AKNÖ an der Zukunftsvorsorge ändert der jüngste
Erfolg nichts, sagt AKNÖ-Konsumentenschutzexperte Manfred Neubauer:
"Die Bundesregierung hat wegen des Sparpakets die staatliche Prämie
für die Zukunftsvorsorge halbiert. Das macht es deutlich
unattraktiver, dort zu investieren." Und: "Als private
Pensionsvorsorge war das ohnehin nie geeignet. Die hohe Aktienquote
hat die Zukunftsvorsorge in Wahrheit zu einer riskanten Anlage
gemacht."

AKNÖ-Präsident Haneder fordert, dass auch die zehnjährige Bindefrist
abgeschafft wird: "Die staatliche Förderung bei der Zukunftsvorsorge
ist halbiert worden. Das ist eine grundlegende und einseitige
Änderung der Vertragsbedingungen. Eine zehnjährige Bindefrist kommt
da einem Knebelvertrag gleich. Betroffene müssen das Recht haben,
vorzeitig auszusteigen. Die aktuelle Regelung widerspricht dem
Versicherungsvertragsgesetz und ist unerträglich."

Rückfragehinweis:
AKNÖ-Konsumentenschutz, Manfred Neubauer
01/58883 - 1335
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf noe.arbeiterkammer.at/presse

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