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OTS0143   6. Juni 2012, 11:52

SOS Mitmensch: Sebastian Kurz auf Integrationsabwegen

Sozial Schwache von politischen Rechten auszuschließen ist keine Integrationspolitik


SOS Mitmensch übt scharfe Kritik an den Aussagen von
Integrationsstaatsekretär Kurz, wonach sozial Schwache weiterhin von
der österreichischen Staatsbürgerschaft und damit auch von wichtigen
politischen und sozialen Rechten ausgeschlossen bleiben sollen.

Staatssekretär Kurz hatte sich lange Zeit nicht zur in Österreich
vorherrschenden Staatsbürgerschaftsblockade geäußert. Jetzt hat er
der Tageszeitung "Heute" mitgeteilt, dass er sich zwar eine
Verkürzung der Wartefrist von 10 Jahren vorstellen kann, aber an der
Diskriminierung sozial Schwacher festhalten will. Wer zu wenig
verdient oder zwischenzeitlich Sozialhilfe in Anspruch genommen hat,
soll keine Chance auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Mehr als ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung fallen unter
die derzeitige, viel zu hoch angesetzte Einkommensgrenzlinie für den
Staatsbürgerschaftserwerb. Wer keine Staatsbürgerschaft hat, ist von
politischen Rechten, wie etwa dem Versammlungsrecht und dem vollen
Wahlrecht ebenso ausgeschlossen wie auch von Teilen des
Arbeitsmarkts, wie beispielsweise Jobs bei der Polizei.

"Der zwischenzeitliche Elan von Staatsekretär Kurz scheint
versiegt zu sein. Wenn Kurz es gutheißt, dass sozial Schwache von
wichtigen politischen und sozialen Rechten ausgeschlossen werden,
dann erfüllt er wesentliche Teile seiner Aufgaben nicht. Integration
bedeutet, sozialen Ausschlüssen entgegenzuwirken und nicht diese
einzuzementieren", betont Alexander Pollak, Sprecher von SOS
Mitmensch.

SOS Mitmensch fordert, dass es, wie in Belgien, nach 3 Jahren ein
Antragsrecht auf die Staatsbürgerschaft geben sollte. Nach 6 Jahren
sollte es einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft auch für
sozial Schwache geben und nach spätestens 12 Jahren Aufenthalt sollte
es den bedingungslosen Rechtsanspruch auf einen österreichischen Pass
geben. Kinder, die in Österreich geboren sind und deren Eltern
rechtmäßig und längerfristig in Österreich niedergelassen sind,
sollten die Staatsbürgerschaft per Geburt verliehen bekommen.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0143 2012-06-06 11:52 061152 Jun 12 SMM0001 0291



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