- 05.06.2012, 11:29:31
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Heftige Kritik von Umweltorganisationen an UVP-Gesetz
Verbot von Schiefergas wäre wichtiger
Wien (OTS) - Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace, WWF und
das Ökobüro üben gemeinsam heftige Kritik am vorliegenden
Änderungsvorschlag für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVP-G). Kernstück und mutmaßlicher Anlass für die Novelle ist die
geplante Einführung einer Umweltprüfpflicht für Schiefergasbohrungen.
"Ein Totalverbot von Schiefergasförderungen wäre jedoch das viel
bessere rechtliche Instrument, um den drohenden Schiefergas-Wahnsinn
der OMV im Weinviertel zu verhindern", kommentierte
Greenpeace-Kampagnenleiter Herwig Schuster, "denn wir befürchten,
dass die Kriterien im neuen Gesetz genau so hingedreht werden, dass
die OMV die Umweltgenehmigungen bekommen kann und das neue Gesetz zu
einem Beteilungsplacebo verkommt."
Besonders sauer stößt den Umweltschützern auch der vom
Lebensministerium vorgegebene Zeitplan auf. "Wir haben eine
lächerliche Woche Zeit, eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben.
Wir müssen davon ausgehen, dass hier die OMV Druck macht, um rasch
mit ihrem Schiefergasprojekt im Weinviertel fortsetzen zu können",
ärgert sich Ökobüro-Jurist Thomas Alge. Bislang war es üblich, für
Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen vier Wochen Zeit einzuräumen.
Auch im neuen UVP-Vorschlag bleibt ein vieles entscheidendes
Kriterium weiterhin bedeutungslos: der Klimaschutz. Das heißt zum
Beispiel, dass die Auswirkungen der Schiefergasförderungen auf den
Klimaschutz in Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Und
gerade der massive Anstieg der CO2-Emissionen - bis zu 30 Millionen
Tonnen pro Jahr zusätzlich - ist eines der Hauptargumente gegen
Schiefergas.
Den einzigen theoretisch positiven Aspekt am neuen UVP-Vorschlag
haben die Umweltorganisationen im sperrigen Kapitel
"Feststellungsverfahren" entdeckt. Denn wegen einer Klagsdrohung der
Europäischen Kommission gegen Österreich soll es in Zukunft möglich
werden, dass NGOs gegen die Entscheidung eines Landeshauptmanns, dass
eine UVP für ein bestimmtes Projekt nicht notwendig wäre, vor Gericht
klagen können. "Besonders relevant wird das, wenn große
Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gebaut werden sollen", sagt
WWF-Klimasprecher Karl Schellmann. "Das von Umweltminister
Berlakovich vorgeschlagene NGO-Klagerecht ist jedoch derart
kompliziert geregelt, dass der Rechtsschutz in der Praxis ins Leere
laufen wird. Die EU wird sich dadurch nicht täuschen lassen" schließt
Thomas Alge vom Ökobüro ab.
Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Alge, Ökobüro-Jurist Tel: +43(0)699 10295159 DI Herwig Schuster, Greenpeace-Kampagnenleiter Tel: +43(0)664 4319214 Karl Schellmann, WWF-Klimasprecher Tel: +43 (0)676 83488249
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