- 02.06.2012, 10:39:54
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Heinisch-Hosek: OGH-Urteil zur Sittenwidrigkeit von Prostitution ist richtungsweisend
Entscheidung sollte klare gesetzliche Regelung folgen
Wien (OTS/SK) - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßte
heute anlässlich des Internationalen Hurentages das jüngste
OGH-Urteil zur Sittenwidrigkeit von Prostitution. "Der Oberste
Gerichtshof hat sein Urteil aus dem Jahr 1989 revidiert und stellt
fest, dass bezahlte Sexdienstleistungen nicht mehr sittenwidrig sind.
Dieses Urteil ist richtungsweisend für die rechtliche Besserstellung
von Sexarbeiterinnen", so die Frauenministerin heute, Samstag, im
Gespräch mit dem SPÖ-Pressedienst. ****
Was es jetzt allerdings brauche, sei ein klares politisches
Bekenntnis und eine gesetzliche Regelung, die über dieses Urteil
hinausgeht. "Die Frauen brauchen Rechtssicherheit was ihre arbeits-
und sozialrechtliche Situation angeht. Dieses Urteil zeigt die
Richtung auf, in die es gehen sollte. Jetzt ist die Politik
gefordert", so Heinisch-Hosek. Konkret zähle sie auf die
Justizministerin, die aufgefordert sei, hier eine entsprechende
Gesetzesvorlage auszuarbeiten. "Sexarbeiterinnen haben heute
zahlreiche Pflichten, aber kaum Rechte. Mit der Aufhebung der
Sittenwidrigkeit alleine ist es da nicht getan. Vielmehr sollte es
der Anstoß sein für eine allgemeine rechtliche Besserstellung von
Sexarbeiterinnen", betont Heinisch-Hosek. (Schluss) sv
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