• 01.06.2012, 16:28:02
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  • OTS0241 OTW0241

BM.I: Information zur Aktenübermittlung

Wien (OTS) - Am Mittwoch, 30. Mai 2012, wandte sich die
Vorsitzende des U-Ausschusses mit offenen Fragen bezüglich der
Aktenübermittlung an das Innenministerium. Binnen weniger Stunden
konnten die Fragen geklärt werden. Die Antworten wurden auch
schriftlich übermittelt. In einer abschließenden E-Mail bestätigte
die Vorsitzende nicht nur die Klärung ihrer Fragen, sondern wies
darüber hinaus auch darauf hin, dass sie alle Fraktionen nun ersuche,
"allfällige Diskrepanzen direkt" mit dem Innenministerium zu klären.

Bis heute, Freitag, mittags wandte sich, trotz der Aufforderung durch
die Vorsitzende Moser, kein Abgeordneter mit Fragen bezüglich
"allfälliger Diskrepanzen" an das Innenressort.

Der Abgeordnete Petzner teilte am Mittwoch den Medien mit, dass er
sich "bis Freitag eine weitere Lieferung" erwarte (APA0422). Um
weiteren Verzögerungen des Untersuchungsausschusses vorzubeugen, nahm
das Innenministerium daher am Freitag, 1. Juni 2012, von sich aus mit
Abg. Petzner Kontakt auf. Ziel des Innenressorts war es, zu klären,
welche Akten aus Sicht des Abgeordneten fehlen würden. Das
Innenministerium stellte dabei erneut klar, dass alle Akten geliefert
wurden und dass es rechtlich nicht möglich ist, Akten zu übermitteln,
die nicht vom Beweisbeschluss erfasst sind.

Beim Telefonat kamen unter anderem Bezugsakte zur Sprache, die nicht
vom Beweisbeschluss erfasst sind. Dennoch konnte das Innenministerium
durch die rechtliche notwendige Zustimmung der betroffenen Person
auch diese - nicht vom Beweisbeschluss erfassten - 24 Akten
übermitteln.

Folgendes wurde daraufhin an den Untersuchungsausschuss übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf die Rückantwort der Vorsitzenden des
Untersuchungsausschusses Dr. Gabriela Moser mit E-Mail vom 30. Mai
2012 an den stellvertretenden Kabinettschef Mag. Hutter, wonach
allfällige Diskrepanzen betreffend der übermittelten Unterlagen
direkt mit den Fraktionsführern zu klären wären sowie einer APA
Meldung vom 30. Mai 2012, der zu entnehmen ist, dass BZÖ-Abgeordneter
Stefan Petzner von der Nachlieferung fehlender Akten des
Innenministeriums bis Freitag ausgeht, hat der für das Beweisthema 3
sachlich zuständige Sektionschef Hermann Feiner am 1. Juni 2012
telefonisch Kontakt mit dem Abgeordneten Stefan Petzner aufgenommen,
um zu klären, welche Akten aus Sicht des Abgeordneten fehlen würden.

Unter anderem wurde am Beispiel des Unterfalls 10 erläutert, warum
einzelne Bezugsakten dieses Unterfalls nicht vom Beweisgegenstand
umfasst sind.

Allerdings wurde von Seiten des Innenministeriums erklärt, diese
Bezugsakten, obwohl nicht vom Beweisgegenstand erfasst, dem
Untersuchungsausschuss dennoch zur Verfügung zu stellen, soweit sie
nicht gemäß der Kanzleiordnung bereits skartiert wurden. Die
betroffene Person hat die dafür rechtlich notwendige Genehmigung
erteilt und daher übermitteln wir Ihnen hiermit diese Bezugsakten.

Mit freundlichen Grüßen
BUNDESMINISTERIUM für INNERES

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres
Brigadier Karl-Heinz Grundböck
Sprecher des Ministeriums
Tel.: +43-(0)1-53 126-4880
mailto:[email protected]

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