• 01.06.2012, 14:30:21
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Mikl-Leitner: Bundesasylamt zentraler Dreh- und Angelpunkt aller erstinstanzlichen Asylverfahren

Festakt anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Bundesasylamts

Wien (OTS) - "Das Bundesasylamt hat sich in den vergangenen zwei
Jahrzehnten - dank Ihrer hervorragenden Arbeit - zu einem soliden
Pfeiler des österreichischen Asylsystems und einem verlässlichen
Partner in der österreichischen Behördenlandschaft und in der
Europäischen Union etabliert. Darauf bin ich als Innenministerin sehr
stolz", bedankte sich Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner bei
einem Festakt anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Bundesasylamts
am 1. Juni 2012 bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesasylamts.

Mit 1. Juni 1992 wurde im Innenministerium das Bundesasylamt als eine
eigene Fachbehörde für das Asyl- und Flüchtlingswesen geschaffen.
Seit nunmehr zwanzig Jahren ist damit das Bundesasylamt zentraler
Dreh- und Angelpunkt aller erstinstanzlichen Asylverfahren. In dieser
Zeit wurden 330.000 Asylanträge bearbeitet und rund 65.000 Menschen
Schutz vor Verfolgung gewährt.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten erlebte das Bundesasylamt viele
Veränderungen. Mit dem Asylgesetz 1997 wurde dem Bundesasylamt
zusätzlich zu den Gründen der Genfer Flüchtlingskonvention die
Prüfung von Gefährdungen im Sinne von Artikel 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention übertragen. 2002 wurde das europaweit
einheitliche Eurodac-System eingeführt. Dadurch können die
Fingerabdrücke von Asylwerbern zwischen den Mitgliedstaaten
verglichen werden. Eine weitere Veränderung betrifft die
Asylgesetz-Novelle 2003, mit der die drei Erstaufnahmestellen
(Traiskirchen, Thalham und Flughafen Wien-Schwechat) geschaffen
wurden. Im Zuge des Fremdenrechtspakets 2005 wurde die
Staatendokumentation, die asylrelevante Informationen über die
Herkunftsländer recherchiert, im Bundesasylamt eingerichtet. Im Jahr
2010 trat das Fremdenrechtsänderungsgesetz mit den Schwerpunkten:
Aufhebung faktischer Abschiebeschutz bei Folgeanträgen und
beschleunigte Asylverfahren bei Straffälligen in Kraft. Und das
Instrument der Altersfeststellung und DNA-Gutachten wurden gesetzlich
verankert. 2011 wurde unter anderem die Mitwirkungspflicht erweitert
und die Rechtsberatung im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren
neu geregelt.

"Im Bereich des Qualitätsmanagments sind wir nicht nur Vorbild,
sondern auch Vorreiter. Das ist das Ergebnis von harter und
konsequenter Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", sagte
der Direktor des Bundesasylamts, Mag. Wolfgang Taucher.

"Um auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Asylsystem für
Österreich zu gewährleisten, werden wir künftig die asyl- und
fremdenrechtlichen Agenden erster Instanz in einer neuen Behörde -
dem "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl" - bündeln. Dabei wird auf
dem wertvollen Erfahrungsschatz des Bundesasylamts aufgebaut, der
sich in den letzten beiden Jahrzehnten angesammelt hat", sagte
Mikl-Leitner.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Mag. Andreas Wallner, Pressesprecher der Bundesministerin
   Tel.: +43-(0)1-53126-2027
   mailto:[email protected]
   
   Bundesministerium für Inneres 
   Kompetenzcenter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - Pressestelle
   +43-(0)1-53 126-2488
   [email protected]
   www.bmi.gv.at

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