- 30.05.2012, 12:37:09
- /
- OTS0167 OTW0167
Windbüchler-Souschill: Automatisches Kontaktverbot - Polizei muss Schule/Kindergarten informieren
Grüne wollen Umsetzung der langjährigen Forderungen von ExpertInnen
Wien (OTS) - "Kinder haben ein besonderes Schutzbedürfnis. Gerade
im Kampf gegen familiäre und häusliche Gewalt hat der Kinderschutz
oberste Priorität. Das Gewaltschutzgesetz ist für die Sicherheit in
der Familie zuständig, Verbesserungsmöglichkeiten sollten jedoch
niemals außer Acht gelassen werden. Defizite und Schutzlücken sollen
geschlossen, Konsequenzen für Täter und Kooperation zwischen den
Institutionen verbessert werden", sagt Tanja Windbüchler-Souschill,
Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, und präsentiert klare
Forderungen:
1.Es braucht eine Ausweitung des Betretungsverbotes auf ein
automatisches Kontaktverbot für alle Opfer und für die
minderjährigen Kinder im Haushalt.
2.Der Schutz für die Kinder in Schule, Kindergarten und
Betreuungseinrichtungen muss verstärkt werden.
3.Die Informationspflicht von Seiten der Polizei an die
Einrichtungen muss fixiert werden.
4.Es braucht verstärkte Kooperation von Justiz, Exekutive,
Jugendwohlfahrt und Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen."Schutz und Sicherheit sind ureigene Polizeiaufgaben. Wenn ein
gewalttätiger Vater die Kinder von der Schule abholen will, dann ist
Vorsicht geboten. Wenn Schule und Polizei aber nichts voneinander
wissen, besteht eine Schutzlücke", fordert Tanja
Windbüchler-Souschill Ministerin Mikl-Leitner auf, die Realität
anzuerkennen und nicht interne Gespräche zu führen.
Die Grünen sind davon überzeugt, dass die geschulten Polizistinnen
und Polizisten die notwendigen Kontaktverbote, so wie auch schon die
Betretungsverbote, gut exekutieren können und sollen. Somit hätte
auch die Polizei mehr Handhabe im Kampf gegen schwerwiegende
Gewalttaten, Tötungsversuche, aber auch Morde.
"Die Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in Österreich sind
zuständig für die professionelle Betreuung und Begleitung der Opfer
familiärer Gewalt. Ihre Expertise ist enorm wichtig, um Schutzlücken
im Gewaltschutzgesetz zu füllen. In ungefähr der Hälfte aller
Familien in denen die Polizei ein Betretungsverbot aussprechen
musste, leben minderjährige Kinder. Die miterlebte psychische und
physische Gewalt ist für die Kinder traumatisierend. Dazu kommt, dass
die weggewiesenen Familienmitglieder die Kinder oft benutzen, ihnen
Schuldgefühle machen, sie als Nachrichtenvermittler benutzen. Ein
Kontaktverbot dient als Auszeit und vor allem als Schutz für die
Kinder", sagt Windbüchler-Souschill.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB






