- 29.05.2012, 11:51:06
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Opferschutzeinrichtungen klagen an: Wegweisung reicht bei wiederholter Gewalt nicht aus!
Wien (OTS) - "Mit großer Bestürzung und Trauer haben wir am
Sonntag vom Tod von Berk erfahren, nachdem ihm sein Vater in den Kopf
geschossen hat", so Maria Rösslhumer vom Verein Autonome
Österreichische Frauenhäuser und Rosa Logar von der
Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
"Eine polizeiliche Wegweisung ist bei einem Täter, der wiederholt
Gewalt ausübt und droht, nicht das geeignete Mittel. Die
Staatsanwaltschaft hätte hier wie im Gesetz vorgesehen die Haft
beantragen müssen, dann könnte Berk noch leben!", klagt Rosa Logar
an. Die wiederholte Gewalt und die Drohungen des Vaters waren den
Behörden bekannt. "Laut Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte und des UN Frauenrechtskomitees müssen die
Behörden die Opfer mit effektiven Maßnahmen schützen", betont Logar.
Dass bei Gewalt an Frauen in der Familie auch die Kinder gefährdet
sind und zu potentiellen Opfern werden können, ist mittlerweile durch
Forschung und Praxis bewiesen. "In Zeiten von Trennungen eskaliert
oftmals die Gewalt, und Drohungen werden wahrgemacht. Doch diese
bekannten Gefährlichkeitsfaktoren werden von der Strafjustiz oft
nicht genügend ernst genommen", kritisiert Logar. "Wir fordern, dass
die Strafjustiz endlich entschlossen und mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln gegen Gewalt vorgeht, um solche schweren
Gewalttaten und Morde im Familienkreis zu verhindern. Diese kommen
nicht aus heiterem Himmel, sie werden oft sogar angekündigt - wenn
wir die Alarmsignale nicht ernst nehmen, versagen wir im Schutz von
Kindern wie Berk!"
Die Interventionsstelle Wien und der Verein Autonome
Österreichische Frauenhäuser wie auch das Gewaltschutzzentrum in
Niederösterreich fordern, dass die polizeiliche Wegweisung auf Orte
wie Kindergärten und Schulen ausgeweitet wird. Und auch die
gerichtlichen Schutzverfügungen bei Übertretung einer Wegweisung
müssen rasche und effektive Sanktionen zur Folge haben und nicht mit
langwierigen Exekutionsverfahren, die die Opfer führen müssen,
geahndet werden.
Um Kinder und Frauen während und nach der Trennung vor Gewalt zu
schützen, sind ebenso hinsichtlich der Obsorgeregelung effektive
Maßnahmen zu treffen. "Obsorge und Besuchsrechte für Gefährder müssen
sofort von Amts wegen ausgesetzt werden, sobald Gewalttätigkeit
bekannt wird", fordert daher Maria Rösslhumer. Gewaltausübende Väter
sollen im Falle einer Scheidung oder Trennung keine gemeinsame
Obsorge erhalten oder diese behalten.
Um den Schutz von Kindern zu verbessern, appelliert der Verein
Autonome Österreichische Frauenhäuser auch bereits seit Jahren dafür,
dass Institutionen wie Justiz, Polizei, Jugendamt, Medizin und
Schule, die im beruflichen Alltag mit gewaltbetroffenen Menschen
konfrontiert sind, über familiäre Gewalt und die Auswirkungen von
Gewalt Bescheid wissen und diese anerkennen. Denn Kinder sind bei
familiärer Gewalt immer mit betroffen.
Rückfragehinweis:
Mag.a Silvia Samhaber
Öffentlichkeitsarbeit
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF)
Tel. 01/544 08 20 20-23
E-Mail: [email protected]
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