• 25.05.2012, 15:24:20
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LH Wallner: "Es bleibt beim Nein zu Bezirksgericht-Schließungen"

Kaum Einspareffekte, sondern zusätzlicher Aufwand

Bregenz (OTS/VLK) - Landeshauptmann Markus Wallner bekräftigt
heute (Freitag, 25. Mai) erneut seine ablehnende Haltung zu den vom
Justizministerium angedachten Schließungen der Bezirksgerichte Bezau
und Schruns: "Unsere Recherchen haben ergeben, dass kein
Einspareffekt gegeben ist, sondern mit einem zusätzlichen
finanziellen Aufwand zu rechnen wäre." Vorarlberg sei grundsätzlich
für Reformen offen "dort, wo sie auch Sinn machen". Als Beispiel
nennt Wallner die Abschaffung der Oberlandesgerichte.

Das Land Vorarlberg hat sich intensiv mit den beiden
Bezirksgerichten Bezau und Schruns auseinandergesetzt und
festgestellt, dass durch die Schließungen kein Einspareffekt gegeben
wäre.

Das Bezirksgericht in Bezau haben die Gemeinden des
Gerichtssprengels Bezau mitfinanziert, damit dessen Bestand zumindest
bis 2073 gewährleistet ist. Mittlerweile gehört das Gericht dem Bund.
Für das Bezirksgerichtsgebäude in Schruns fällt bis 2080 keine Miete
mehr an. "Die Justizministerin hat angekündigt, dass am Personal
nicht gespart werden soll. Wenn bei der Infrastruktur keine Miete zu
zahlen ist, wo ist denn da das Einsparpotenzial", fragt sich der
Landeshauptmann. "Gerade bei einer Zusammenlegung des Bezirksgerichts
Schruns mit Bludenz würde aufgrund von fehlenden räumlichen
Ressourcen ein zusätzlicher finanzieller Aufwand anfallen". Ebenso
weist der Landeshauptmann auf den massiven Qualitätsverlust hin, den
die Schließungen zur Folge hätten. Gerade heute wären Bürgernähe und
Serviceorientierung gefragt. Hinzu komme, dass die Bezirksgerichte
Bezau und Schruns für ihre jeweilige Region stark identitätsstiftend
sind und diese Identifikation durch die Abschaffung der beiden
Bezirksgerichte verloren ginge.

Abschaffung der Oberlandesgerichte

Landeshauptmann Wallner erneuert zudem seinen Vorschlag, als
Strukturoptimierungsmaßnahme in der Gerichtsorganisation die
Abschaffung der vier Oberlandesgerichte zu prüfen. "Mit einer solchen
Maßnahme könnte die gegenwärtige Zahl der Gerichtsebenen von vier auf
drei reduziert werden", betont Markus Wallner. "Dies wäre die Chance
einer echten Strukturreform in der Gerichtsorganisation".

Rückfragehinweis:

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