OTS0167   25. Mai 2012, 12:59

AK: Meilenstein bei Bekämpfung arbeitsbedingter Belastungen gesetzt

Sozialpartnereinigung zum ArbeitnehmerInnenschutz kann spürbare Verbesserungen gegen Burnout und psychische Erkrankungen bringen


"Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in
den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und
psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen
Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz
gesetzt", sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner
einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im
ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische
Ausbildungsverordnung werden novelliert. "Es lohnt sich für alle,
wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt
geplant ist", so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten
durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.
Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer
Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen
die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.

Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die
Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und
eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu
erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen
Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur
Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer
Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.

Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch
explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden
Menschen zu achten.
Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert.
Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf
390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte
Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und
Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen.
Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die
Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten
Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und
Beratung unterstützt werden.

"Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und
stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am
Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen", sagt Kundtner.
Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge
von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein
Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt
Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60
Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder
anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität
führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3
Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und
betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0167 2012-05-25 12:59 251259 Mai 12 AKW0005 0463



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