• 25.05.2012, 10:18:49
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AK warnt vor nachteiliger Änderung im Zahlungsverzugsgesetz

Linz (OTS) - Nach bisheriger Rechtslage galt eine Zahlung per
Banküberweisung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Zahlungsfrist
beim Bankinstitut des Zahlenden in Auftrag gegeben wurde und das
Konto gedeckt war. In Zukunft soll das Einlangen des Geldes am Konto
des Gläubigers maßgeblich für die Fristeinhaltung sein. Ein großer
Nachteil für Konsumenten/-innen, warnt die Arbeiterkammer
Oberösterreich.

Frau S. bestellt über das Internet Bücher für ihr Studium. Zu
zahlen sind diese laut Rechnung innerhalb von zwei Wochen. Bisher
musste die Konsumentin ihre Bank also spätestens am 14. Tag der
angeführten Frist mit der Überweisung des ausstehenden Betrages
beauftragen. In Zukunft muss das Geld innerhalb dieser Frist schon am
Konto des Buchhändlers eingelangt sein, sonst können Gebühren
anfallen.

Doch wie sollen Konsumenten/-innen feststellen, ob eine Zahlung
fristgerecht ist? Kommt es etwa zu Verzögerungen beim beauftragten
Bankinstitut (oder einer Zwischenbank), kann das schon zu einem
Zahlungsverzug und damit zu zusätzlichen Kosten oder nachteiligen
vertraglichen Auswirkungen führen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat bereits eine Stellungnahme
zu der geplanten Gesetzesnovelle abgegeben. "Wenn das Gesetz so kommt
wie vom Justizministerium vorgeschlagen, wäre das ein Rückschlag für
die Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten. Wir werden
deshalb die oberösterreichischen Abgeordneten aller Fraktionen im
Nationalrat schriftlich dazu aufrufen, gegen den Gesetzesentwurf und
für die Konsumenten zu stimmen", so AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer.

"Am konsumentenfreundlichsten wäre es, die bisherige Rechtslage
beizubehalten und eine Änderung nur - wie europarechtlich zwingend
vorgegeben - zwischen Unternehmen durchzuführen", sagt Dr. Georg
Rathwallner, Leiter der AK-Konsumenteninformation.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Robert Eiter
Tel.: (0732) 6906-2188
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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