- 25.05.2012, 09:30:31
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OLG Wien-Entscheidung in Dragon FX Garant Anlegerverfahren bestätigt erneut Rechtsposition der Aviso Zeta AG
Externe Finanzdienstleister sind der Bank nicht zurechenbar
Wien (OTS) - In einer aktuellen Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Wien (5 R 295/11f) wird der Berufung der
Aviso Zeta AG (vormals Constantia Privatbank AG) gegen eine
Entscheidung des Handelsgerichts (HG) Wien Folge gegeben. Damit wird
zum wiederholten Male die Rechtsansicht der Aviso Zeta AG
ausdrücklich bestätigt, wonach der ehemaligen Bank externe Anlage-
und Vermögensberater wie etwa der AWD nicht zurechenbar sind.
"Mit dieser Entscheidung erhalten wir Rückenwind in hunderten
Verfahren, in denen die Kläger Ansprüche gegen die Aviso Zeta AG
aufgrund von Fehlberatungen Dritter geltend machen", erklärt Stefan
Frömmel, Vorstand der Aviso Zeta AG. In der genannten Entscheidung
war der Erwerb des Produkts Dragon FX Garant
verfahrensgegenständlich. "Das Oberlandesgericht Wien hat damit unter
Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des OGH der Berufung der
Aviso Zeta AG, die damit eine 'Ausreißer'-Entscheidung des
Handelsgerichts Wien bekämpft hat, vollinhaltlich Rechnung getragen",
so Frömmel weiter.
Konkret heißt es unter anderem in der vorliegenden Entscheidung:
"Die bisher zur Frage der Zurechnung des Anlageberaters in den
einschlägigen Judikaten geäußerten Ansichten lassen sich wie folgt
zusammenfassen: Bei Hinzutreten eines selbstständigen
Vermögensberaters treffen die Depotbank keine zusätzlichen
Aufklärungs- und Informationspflichten. Eine vom Vermögensberater
vorgenommene Falschberatung ist der Beklagten (hier der Aviso Zeta
AG; Anm.) nicht zurechenbar, da der Vermögensberater weder
Verhandlungs- noch Erfüllungsgehilfe ist."
Aviso Zeta AG rechnet mit baldigem Abschluss der Dragon FX
Garant Verfahren
Der Oberste Gerichtshof (OGH) Wien hatte zu den Dragon FX Garant
Verfahren bereits im Jänner 2012 eine wegweisende Entscheidung (9 Ob
17/11g) zu Gunsten der Aviso Zeta AG getroffen. Auch ein vom HG Wien
in Auftrag gegebenes Gutachten (19 CG 206/09 d) hatte im April 2012
die Rechtsansicht der ehemaligen Bank in einem weiteren Punkt
bestätigt.
Angesichts dieser gefestigten Rechtslage hat zwischenzeitlich die
überwiegende Zahl der Kläger und Klagevertreter das Angebot der Aviso
Zeta AG zu einer außergerichtlichen gütlichen Beendigung der Dragon
FX Garant Verfahren angenommen. "Auch wenn das OLG Wien zur Frage der
Zurechenbarkeit ein Rechtsmittel zum OGH zugelassen hat, zeigt die
Entscheidung, dass die weitere Belastung der Gerichte mit diesem
Thema nicht nachvollziehbar ist", betont Frömmel. "Das Thema Dragon
FX Garant wird wohl bald endgültig zu unseren Gunsten entschieden
sein."
Über Aviso Zeta AG
Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die
ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit
2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.
Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den führenden börsennotierten
Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der
Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das
Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit
derzeit mehr als 1.830 Immobilien und einem Buchwert von rund EUR
9,81 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die
Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die
Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von
Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die
Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen
Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information:
www.immofinanz.com.
Rückfragehinweis:
Sandra Bauer Head of Corporate Communications | Pressesprecherin IMMOFINANZ AG T +43 (0)5 7111 2292 M +43 (0)699 1685 7292 [email protected]
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