- 22.05.2012, 08:52:55
- /
- OTS0020 OTW0020
Flughafen Wien: Dem EU-Ombudsmann platzt der Kragen
Wien (OTS) - Das langjährige Tauziehen um die Nachholung der
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ausbauten seit dem Jahr 1999 am
Flughafen Wien hat nunmehr an Schärfe zugelegt: Der EU-Ombudsmann
zeigt sich mit der bisherigen Performance der Republik Österreich und
der EU-Kommission ganz und gar nicht zufrieden.
Der EU-Ombudsmann hat in einem soeben bekanntgemachten Bericht
- neuerlich festgestellt, dass Österreich keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Flughafen Wien
durchgeführt hat, obwohl in den Jahren ab 1999 umfangreiche Ausbauten
am Flughafen vorgenommen wurden und eine UVP nach dem Recht der EU
vorgeschrieben gewesen wäre,
- festgestellt, dass der durchgeführte "ex-post
Umweltverträglichkeitsbericht" (UVB) der Vereinbarung, nachträglich
eine UVP durchzuführen, nicht entsprochen hat, und
- festgestellt, dass die EU-Kommission die Verpflichtung der
Republik Österreich, diese Vertragsverletzung zu sanieren, nicht
ordentlich verfolgt hat, sondern sich mit dem durch den Flughafen
selbst entwickelten ex-post UVB zufrieden gegeben hat, der noch dazu
durch das Verkehrsministerium durchgeführt wurde - also gerade jenes
Ministerium, das einen Großteil der rechtswidrigen Genehmigungen
erteilt hat.
Der EU-Ombudsmann wird seine Ergebnisse in einem Sonderbericht dem
Europäischen Parlament vorlegen und in einer Sitzung des Europäischen
Parlamentes im Juni von der EU-Kommission Rede und Antwort verlangen.
Es geht ihm offensichtlich auch darum klarzustellen, dass Richtlinien
und Gesetze ganz grundsätzlich einzuhalten sind.
Somit hat sich der EU-Ombudsmann zur Anwendung des schärfsten
Mittels, das ihm zur Kontrolle der Gebarung der Kommission zusteht,
entschieden. Das sagt viel über die Bedeutung des Falles aus.
Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament die
EU-Kommission auffordern wird, die Vertragsverletzung durch die
Republik Österreich weiter zu verfolgen und auf einer ernsthaften
Sanierung durch Nachholung der gebotenen UVP im Rahmen eines echten
UVP-Verfahrens zu beharren. Dies stellt auch die
Genehmigungsfähigkeit der Dritten Piste in Frage, die ja auf diesen
rechtswidrigen Ausbauten aufsetzt.
Zum Hintergrund: In den Jahren ab 1999 wurden umfangreiche
Ausbauten am Flughafen Wien vorgenommen, ohne dass diese jemals einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen worden wären
(Erweiterung des bestehenden Pisten- und Terminalsystems,
Abstellflächen für Flugzeuge, Frachtgebäude, Terminalgebäude Skylink
etc.). Diese von allen beteiligten Behörden (insbesondere dem BMVIT)
unterstützte Vorgangsweise wurde in einer Beschwerde der Kommission
der Europäischen Union zur Kenntnis gebracht. Die Kommission leitete
ein Vertragsverletzungsverfahren ein, die Republik Österreich
überredete die Kommission die Sache über eine nachträgliche UVP zu
lösen und veranstaltete anschließend einen zahnlosen ex-post
Umweltverträglichkeitsbericht, der die Kommission befriedigte.
Daraufhin wendeten sich die Beschwerdeführer an den EU-Ombudsmann.
Der Bericht des EU-Ombudsmanns ist unter
http://www.ots.at/redirect/ombudsman abrufbar.
Rückfragehinweis:
Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West und Wienerwaldgemeinden
E-Mail: office@14gegenflieger.at; Tel: 0681 209 269 46
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HPR