- 21.05.2012, 10:34:07
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Bauinnung warnt vor dubiosen Schwindelfirmen!
Bundesinnungsmeister Frömmel: "BAUfair!-Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!"
Wien (OTS/PWK328) - Anlässlich der jüngsten Entführung eines
slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit
entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing.
Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil
fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt.
Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung
Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne "BAUfair!"
umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse
Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen.
Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination
mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre
es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu
fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden
Gewerbeberechtigungen für das "Aufstellen von mobilen Trennwänden" an
EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden,
hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten
Schwindelfirmen verbergen.
Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und
Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene
Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die
extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle
Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld
dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung
unterstützt daher auch die Task Force "Merlin" des
Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor
unsauberen Praktiken zu schützen.
Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor
Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,
ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie
verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei,
Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und
Abfertigungskasse.
Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische
Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der
Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung
erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische
Haftpflichtversicherung vorgesehen.
Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben
Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der
Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle.
Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die
Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at
abrufbar ist. (us)
Rückfragehinweis:
Geschäftsstelle Bau WKÖ
Mag. Manfred Katzenschlager
office@bau.or.at
01 718 3737 10
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