• 18.05.2012, 10:47:16
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Transparenzpaket - BZÖ-Grosz: Regierung sollte sich bei Parteienfinanzierung Beispiel am Korruptionsstrafrecht nehmen!

BZÖ-Justizsprecher warnt vor Pfusch bei Parteienfinanzierungsgesetz und Unvereinbarkeitsregeln

Graz/Wien (OTS) - "Die Regierung sollte sich ein Beispiel am
Korruptionsstrafrecht nehmen. Dieses wurde von der Justizministerin
den Justizsprechern aller Parlamentsparteien übermittelt, in vielen
Stunden und Tagen verhandelt und nun auf Antrag des BZÖ sogar vor
Beschlussfassung einer ordentlichen Ausschussbegutachtung unterzogen.
Zuvor wurden Experten im Rahmen der Verhandlungen eingehend gehört,
sämtliche Expertenvorschläge wurden wie die Forderungen des BZÖ und
der Grünen anstandslos übernommen. Somit bekommt Österreich erstmals
ein Korruptionsstrafrecht, das seinen Namen auch verdient. Das
Entstehen des Korruptionsstrafrechtes ist ein Musterbeispiel der
Gesetzwerdung. Im Gegensatz dazu, droht beim
Parteienfinanzierungsgesetz und bei den Unvereinbarkeitsregeln ein
rot/schwarzer Pfusch der Sonderklasse. Was sich hier ÖVP und SPÖ
leisten, spottet jeder Beschreibung", kritisierte heute
BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz.

"Wir haben der Regierung am Beispiel der Korruptionsgesetze gezeigt,
wie es geht. Ich frage mich, warum Faymann und Spindelegger diesen
Weg nicht auch beim Parteienfinanzierungsgesetz und den
Unvereinbarkeitsgesetzen nehmen wollen. SPÖ und ÖVP wollen sich mit
ihrer nunmehrigen Methode offenbar nur einen weiteren Persilschein
für ihre intransparente Parteienfinanzierung einholen. Wir wollen
klare und transparente Verhandlungen, die Einbeziehung sämtlicher
Experten auch aus dem NGO-Bereich, die Übernahme der strengen
Oppositionsforderungen und eine anständige Gesetzesbegutachtung", so
Grosz.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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