• 18.05.2012, 10:24:40
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Natura 2000: EU-Schutzgebietsnetz feiert 20. Geburtstag - Österreich leider weiterhin Schlusslicht beim Naturschutz in der EU!

Wien (OTS) -

- Eine europäische Erfolgsgeschichte des Naturschutzes
 - Enormer Handlungsbedarf punkto Schutzgebietspolitik in Österreich
 - Österreich muss pro Jahr 200 Mio. Euro für Naturschutz leisten

Am Montag, den 21.5.2012, feiert Natura 2000 in Europa das
20-jährige Bestehen. "Durch die Umsetzung der europäischen
Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien ins nationale Recht
hat Natura 2000 wesentlich zur Erhaltung der Biodiversität in
Österreich beigetragen. Mit diesem Schutzinstrument, basierend auf
Freiwilligkeit und abseits des Käseglockennaturschutzes, ist es
gelungen, viele der schönsten und wertvollsten Naturflächen in
Österreich zu sichern, wie etwa im Lechtal, im Ennstal und in den
March-Thaya-Auen", sagt UWD-Präsident Gerhard Heilingbrunner.

Parteienrechte für NGOs in allen Naturschutzgesetzen unabdingbar
Beeinträchtigungen natürlicher Lebensräume und Arten von europäischem
Interesse sind in Natura 2000-Gebieten grundsätzlich verboten; in
einem eigenen Verfahren gilt es, die Naturverträglichkeit geplanter
Projekte mit den für das Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu
prüfen. Allerdings: "Keines der neun Landesnaturschutzgesetze räumt
NGOs und der Zivilgesellschaft Parteienrechte in Naturschutzverfahren
ein, daher können Entscheidungen der Landesnaturschutzbehörden nicht
durch unabhängige Gerichte überprüft werden. Den NGOs bleibt nur die
Möglichkeit, Beschwerden an die EU-Kommission zu richten, was in der
Vergangenheit bereits vielfach genutzt wurde. Der UWD fordert deshalb
endlich Parteistellung und Antragsrechte für NGOs in allen
Naturschutzverfahren", so Heilingbrunner.

Natura 2000 Nachnominierungsbedarf enorm - Österreich ist
Schlusslicht!

Aktuell weist Österreichs Natura 2000-Netzwerk insgesamt 220
Gebiete mit 12.324 km2 Gesamtfläche auf, was einem
Staatsflächen-Anteil von 14,7 Prozent entspricht - EU-weit liegt der
Schnitt bei 17,5 %. Laut EU-Kommission muss Österreich jedenfalls für
sechs Lebensraumtypen in der alpinen sowie neun Lebensraumtypen und
zwölf Arten in der kontinentalen Region Gebiete nachnominieren. Da
die EU-Biodiversitätsstrategie die vollständige und termingerechte
Umsetzung der FFH- und VS-Richtlinie bis Ende 2012 festlegt, ist
Österreichs Handlungsbedarf akut. "Unsere Staatsspitzen protzen gerne
mit der Schönheit und Einzigartigkeit Österreichs, doch innerhalb der
EU bewegt sich unser Land gerade im Naturschutz im finsteren Drittel
- das ist eine Schande", so Heilingbrunner.
In dieses düstere Bild passt auch, dass sich Österreich bis vor
wenigen Wochen als einziger EU-Mitgliedstaat geweigert hat, seine
Daten zu Natura 2000 auf europäischer Ebene zu veröffentlichen. "Auf
Druck der NGOs und der EU-Kommission wurden die heimischen Daten nun
im "Natura 2000-Viewer" der Europäischen Umweltagentur bereit
gestellt - ein wichtiger Schritt in Sachen Datentransparenz und
Öffentlichkeitsinformation", erklärt Heilingbrunner.

UWD: 200 Mio. Euro pro Jahr Finanzierungsbedarf für Natura
2000 - Naturschutzlandesräte künftig Dauergäste auf der Anklagebank
des Europäischen Gerichtshofes?

Naturschutz kostet Geld, will er effektiv, mit möglichst wenig
wirtschaftlichen Nachteilen für die betroffenen GrundeigentümerInnen
und gesetzeskonform umgesetzt werden. Die für den Naturschutz
verantwortlichen Landespolitiker werden in Zukunft wesentlich mehr
Geld für Natura 2000 aufbringen müssen, wollen sie Ermahnungen der
EU-Kommission entgehen.

Haben die Bundesländer den österreichweiten Finanzierungsbedarf
für Natura 2000 im Jahr 2004 mit 180 Millionen Euro jährlich
beziffert, so war unverständlicherweise jüngst nur mehr von 56 Mio.
Euro die Rede. Nach Schätzungen von BirdLife Österreich müssten zur
Erreichung der Natura 2000-Ziele pro Jahr insgesamt zirka 200 Mio.
Euro zur Verfügung stehen. "Die kompetenzrechtlich zuständigen
Naturschutzlandespolitiker müssen sich ernsthaft Gedanken machen, wie
sie diese finanziellen Defizite beseitigen. Gerne sind wir bereit
gemeinsam mit den Bundesländern über neue Finanzierungsinstrumente
nachzudenken", so Heilingbrunner.

Bundesrahmennaturschutzgesetz dringend geboten

In Österreich liegt die verfassungsrechtliche Kompetenz für den
Naturschutz trotz zentraler Vorgaben durch die europäischen FFH- und
VS-Richtlinien nach wie vor allein bei den Bundesländern. Mit hohem
finanziellem Aufwand werden zentrale europäische Vorgaben neun Mal in
Landesnaturschutzgesetze, neun Mal in Landesjagdgesetze, neun Mal in
Landesfischereigesetze usw. überführt. "Mit einem
Bundesrahmennaturschutzgesetz - wie in anderen EU-Ländern - könnte
der bürokratische und finanzielle Aufwand beträchtlich minimiert
werden. Viele Falschumsetzungen der EU-Richtlinien könnten vermieden
werden. Es tut Österreich nicht gut, Beschwerdeweltmeister in Brüssel
und Luxemburg zu sein", so Heilingbrunner abschließend.

Rückfragehinweis:
Mathilde Stallegger Msc.
Referentin für Biodiversität
Umweltdachverband
Tel. 01/40 113-60
E-Mail: [email protected]
http://www.umweltdachverband.at

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