• 16.05.2012, 17:53:31
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  • OTS0239 OTW0239

Amon zu Causa Kampusch: Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft Wien übermittelt

Vorsitzender des Kampusch-Ausschusses kritisiert neben strafrechtlicher Relevanz massiven Eingriff in Persönlichkeitsrechte

Wien, 16. Mai 2012 (OTS/ÖVP-PK) - "Ich verurteile auf das
Schärfste die Veröffentlichung von Protokollen aus dem Ständigen
Unterausschuss des Innenausschusses in der Sache Kampusch", sagte
heute, Mittwoch, Werner Amon, Vorsitzender des Ständigen
Unterausschusses des Innenausschusses in Reaktion auf entsprechende
Veröffentlichungen.

Da es sich um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt, hat
Amon in seiner Funktion als Vorsitzender in Absprache mit allen
Fraktionsführern eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft Wien wegen "Verletzung des Amtsgeheimnisses"
(Paragraf 310, Absatz 2 StGB) übermittelt. Demnach macht sich
strafbar, wer als Mitglied eines Ständigen Unterausschusses oder als
zur Anwesenheit Berechtigter ein ihm in vertraulicher Sitzung
zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet und dessen
Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein öffentliches oder ein
berechtigtes privates Interesse zu verletzen.

"Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, denn dadurch wird das
Amtsgeheimnis verletzt, ist es für mich unverständlich, wie mit zu
schützenden Persönlichkeitsrechten umgegangen wird", so Amon
abschließend. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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