• 16.05.2012, 10:07:09
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  • OTS0061 OTW0061

Bescheid der Stadt Wien schließt derzeit allgemeine Öffnung des "Sternwarteparks" aus

Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) steht Änderung der Nutzungsform offen gegenüber

Wien (OTS) - Der rund 5,5 Hektar große "Sternwartepark" in Wien
Währing ist als Umgebungsfläche der Universitätssternwarte an die
Universität Wien vermietet und derzeit für die Öffentlichkeit im
Rahmen begleiteter Führungen zugänglich. Eine unkontrollierte Öffnung
ist aufgrund eines Naturschutzbescheides der Stadt Wien und ohne
Zustimmung des Mieters nicht möglich. Die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) als Eigentümer der Liegenschaft
steht grundsätzlich einer Änderung der Nutzungsform offen gegenüber.

Das Grundstück wurde per Bescheid der Stadt Wien im Jahr 1984 zum
Naturdenkmal erklärt. Seitens der Naturschutzbehörde wurde "die
Funktion des Areals als außerordentlich wertvolles innerstädtisches
Biotop hervorgehoben. Da das gegenständliche Areal als Standort für
Pflanzen wie auch für Tiere, insbesondere für seltene Vogelarten von
besonderer Bedeutung ist", verfügte die Behörde ein Verbot der
generellen Öffnung des Areals. Zutritt zum Areal darf laut Bescheid
ausschließlich nach vorheriger Anmeldung, in vierzehntägigen
Intervallen, und unter fachlicher Führung erfolgen.

Rückfragehinweis:

Mag. Ernst Eichinger, MBA, MRICS
   Leiter Konzernkommunikation
   BIG Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
   Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien 
   Tel.: +43 5 0244 - 1350
   mailto:[email protected]
   www.big.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BIM

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