- 15.05.2012, 17:12:48
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Nationalrat - Bundeskanzler Faymann: Transparenzpaket nicht auf die lange Bank schieben
Staatssekretär Ostermayer lädt zu weiteren Gesprächen ein - Bundeseinheitliche Regelung und Kontrolle durch Rechnungshof wesentlich
Wien (OTS/SK) - Bundeskanzler Werner Faymann hat am Dienstag im
Nationalrat betont, dass die Diskussion um die Offenlegung der
Parteienfinanzierung wichtig sei. Ein wesentlicher Punkt des
Transparenzpakets betreffe jene Bestimmungsteile, die eine
Zweidrittel-Mehrheit erfordern, z.B. dem Rechnungshof die Aufgabe der
Kontrolle zu übergeben, die er in der heutigen gesetzlichen Lage
nicht ausüben könnte. "Wir wollten kein Gesetz, das den
Bundesrechnungshof ausklammert", sagte Faymann und führte aus: "Der
Bundesrechnungshof ist ein zentraler Teil des Entwurfs, bringt uns
aber auch in die Situation, dass wir die Oppositionsparteien gewinnen
müssen." In der Diskussion können Verbesserungsvorschläge gemacht,
Missverständnisse ausgeräumt und Unterschiede ausdiskutiert werden.
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Die Offenlegung der Parteienspenden und eine Reihe anderer Gesetze
wie das Lobbyisten-Gesetz seien Konsequenzen aus den
Missverhältnissen aus der jüngeren Vergangenheit. Der Bundeskanzler
sprach den vielen, die sich konstruktiv am Gesetz beteiligt haben,
seinen Dank aus. Die Diskussion sei auf breiter Ebene geführt worden;
Staatssekretär Josef Ostermayer werde die nächsten Tage nutzen, zu
Gesprächen mit allen Oppositionsparteien einzuladen, um die Umsetzung
des Pakets intensiv auf parlamentarischer Ebene zu einem guten Ende
zu bringen.
Ein Punkt sei einfach aufzuklären, so Faymann: Die Frage der
Spendenwäsche sei in Paragraph 7, Absatz 6, Ziffer 9 des
Gesetzesentwurfs geregelt. "Es wäre nicht Sinn der Sache, dass man
nicht erkennt, von wem die Spenden kommen", sagte Faymann. Es gebe
weiters auch Unterschiede in der Frage der Mindesthöhe der
offenzulegenden Spenden. Die Bestimmungen bewegen sich im Rahmen des
Machbaren, denn "nicht jede kleine Unterorganisation" soll in Zukunft
eine Bilanz vorlegen müssen. Gemeint sei mit dieser Passage auf jeden
Fall nicht, dass Parteispenden freiwilliger Interessensverbände von
der künftigen Offenlegungspflicht ausgenommen werden sollen.
Der Kanzler erklärte, man müsse wissen, wer wem etwas spendet. Dabei
sei den Spendern nicht generell zu unterstellen, dass sie damit etwas
Gesetzeswidriges bezwecken wollen.
"Es gibt keinen Grund, etwas zu verheimlichen", betonte der Kanzler.
"Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wie sich unsere Parteien
finanzieren, und wer Geld bekommt, soll das offenlegen." Wichtig sei
auch, dass der Rechnungshof "österreichweit eine besonders wichtige
Funktion hat und dass es bundesweit eine einheitliche Regelung gibt",
sagte Faymann.
Der Bundeskanzler betonte, dass hiermit ein sehr guter Entwurf
vorliege, der Basis für eine weitere Diskussion sei, und hofft auf
eine Zweidrittel-Mehrheit, denn das Gesetz ist "gut für unser Land,
gut für mehr Transparenz und gut für das Image der Politik".
(Schluss) bj/mb/tt
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