- 11.05.2012, 17:21:00
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AK Vollversammlung fordert: Unfaire Chefs gehören bestraft!
Weil die Zahlungsmoral vieler Betriebe immer schlechter wird verlangt die AK Vollversammlung Maßnahmen, etwa einen eigenen Straftatbestandkatalog
Innsbruck (OTS) - Mit drei Anträgen in der AK Vollversammlung will
die Arbeitnehmervertretung unseriösen Praktiken so mancher
Unternehmer einen Riegel vorschieben:
Einführen eines Säumniszuschlags
Die laxe Zahlungsmoral mancher Chefs führt zu immer größeren
Problemen für die Arbeitnehmer, die oft wochen- und monatelang auf
ihr Geld warten müssen. Auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses
werden immer wieder zustehende Zahlungen verschleppt. Für die
Beschäftigten und ihre Familien ist dieses vorenthaltene Geld die
nackte Existenzgrundlage. Wird ein Arbeitgeber "ertappt", passiert
nicht viel. Der Täter muss nur das nachzahlen, was er vorher ohnehin
zu bezahlen gehabt hätte. Strafen gibt es keine.
Mit dieser miesen Zahlungsmoral muss endlich Schluss sein. AK
Präsident Erwin Zangerl: "Wenn alle Appelle nichts fruchten, müssen
Strafen gegen solche Unternehmer eingeführt werden. Das liegt sicher
auch im Interesse jener Betriebe, die ihre Mitarbeiter fristgerecht
und richtig entlohnen und abrechnen.
Einführen eines arbeitsrechtlichen Straftatbestandskataloges
Die Nichteinhaltung gewisser Bestimmungen im Arbeitsrecht ist nicht
oder kaum sanktioniert.
Um nur einige Beispiele aus dem "üblichen" Sündenregister zu nennen:
Überstundenzuschläge oder sonstige Zulagen werden nicht ausbezahlt;
Mehrarbeitszuschläge von Teilzeitbeschäftigten bleiben
unberücksichtigt; Mitarbeiter werden geheim ohne ihre Zustimmung oder
ohne Betriebsvereinbarung detailliert über EDV-Systeme oder mittels
Videos überwacht; die Nichtaushändigung von Dienstzetteln; die
Nichtauflage von Kollektivverträgen, die Nichteinhaltung der
Informationspflicht bei Betriebsübergängen ist völlig sanktionslos,
elektronische Arbeitszeitaufzeichnungen werden vom System automatisch
"gekappt", sobald Höchstarbeitszeitgrenzen überschritten werden;
Arbeitszeitaufzeichnungen werden händisch verfälscht;
Arbeitsbescheinigungen und Entgeltbestätigungen werden nur mit
erheblicher Zeitverzögerung übermittelt oder gar mit falscher
Beendigungsform ausgestellt.
Daher ist es notwendig, das bestehende Arbeits- und Sozialrecht durch
einen "Strafrechtskatalog" für Arbeitgeber zu ergänzen, dessen
Strafsätze eine effektive Wirkung erzielen. Dafür sind zum einen
bestehende Tatbestände zusätzlich durch Strafbestimmungen zu ergänzen
oder auch bislang geltende Strafandrohungen auf ein effektives Maß
anzuheben. Denn es geht nicht an, dass manche Arbeitgeber weiterhin
durch Verstöße gegen das Arbeitsrecht ihre Mitarbeiter um verdiente
Ansprüche bringen und sich damit gegenüber den anständigen
Arbeitgebern Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Neuer Straftatbestand: Behinderung einer Betriebsratswahl
Es hat sich gerade in den letzten Monaten gezeigt, dass manche
Arbeitgeber die Neugründung eines Betriebsrates zum Teil massiv
behindern und schon im Vorfeld abwürgen. Das betrifft nicht nur die
ohnehin gerichtlich anfechtbaren Vorgänge wie etwa die Kündigung der
Einberufer der Betriebsversammlung oder die Nichtherausgabe des
Arbeitnehmerverzeichnisses, sondern es handelt sich häufig um
Drohungen mit dem Entfall sonstiger Leistungen oder um
Einschüchterungsversuche. Das führt immer wieder dazu, dass ganze
Belegschaften derart unter Druck geraten, dass sie das Vorhaben
wieder aufgeben.
Es ist daher notwendig, die "Behinderung der Bildung von Organen der
Arbeitnehmerschaft" als eigenen Tatbestand in das
Arbeitsverfassungsgesetz aufzunehmen und sich damit nicht nur mit der
Absicherung der Rechte und Pflichten bestehender Betriebsräte zu
begnügen, sondern auch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser
zu schützen, die erstmalig in ihrem Betrieb einen Betriebsrat
installieren.
Rückfragehinweis:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dr. Elmar Schiffkorn
Tel.: 0512/5340 - 1280
mailto:[email protected]
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