- 11.05.2012, 10:00:47
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- OTS0073 OTW0073
EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78
Einladung zur
7. ordentlichen Hauptversammlungder C.A.T. oil AG, am 15. Juni 2012, 11 Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste
Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010 Wien.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2011 endende
Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2011 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichtes sowie des Aufsichtsratsberichtes für das am
31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2011 endende
Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am
31.12.2012 endende Geschäftsjahr;
6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am
31.12.2011 endende Geschäftsjahr;7. Wahlen in den Aufsichtsrat
Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind spätestens am 25. Mai 2012 auf der Internetseite der
C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter Investor Relations abrufbar:
- Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes;
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2.-7.;
- Jahresabschluss für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr samt
Lagebericht;
- Konzernabschluss für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht und Corporate Governance-Bericht;
- Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2011 endende Geschäftsjahr;
- Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7.;
- Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:
Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden,
dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber
der Aktien sind.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens
am 25. Mai 2012, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring
11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien)
zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher durch Erklärung
in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in
Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung der Person des Erklärenden und
Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.catoilag.com) zugänglich (bekannt) gemacht werden. Bei einem
Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu
treten. In dieser Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 5. Juni 2012, per Post oder
Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E- Mail unter [email protected] zugehen. Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben). Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich sind. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre.Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag).
Der Nachweisstichtag ist somit der 5. Juni 2012.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
- Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- Den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an derHauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 5. Juni 2012
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 6. Juni 2012 ausgestellt werden! Die
Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor
der Hauptversammlung, somit spätestens am 12. Juni 2012, an die
Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang
über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax
unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
Format per E-Mail unter [email protected] zugehen.
Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20 AktG
Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Depotbestätigungen nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können
(SWIFT), entgegen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring
11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per
Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF
oder PDF Format per E-Mail unter [email protected]
übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG
zurückbehalten.
Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift, Telefax-
Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte
E-Mail Adresse vorzunehmen.
Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor Relations
abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer
anzugeben.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 14.6.2012
zuzugehen.
Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Vollmachten oder ihren Widerruf nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit
48.850.000 Stimmrechte. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Wien, im Mai 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Carolin Amann
Tel.: +49(0) 69-92037132
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C.A.T. oil AG
Kärtner Ring 11-13
A-A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: [email protected]
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
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