• 10.05.2012, 13:14:34
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  • OTS0230 OTW0230

Meinl Bank: "Abberufener, befangener Ex - Gutachter macht Republik Österreich für MEL-Verfahrensdebakel verantwortlich"

Wien (OTS) -
- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: " Ex- MEL- Sachverständiger Thomas
Havranek in Verbindung mit voreingenommenen Staatsanwalt
verantwortlich für mindestens EUR 10 Mio Schaden" - Bank hatte im
März 2012 entsprechende Klage eingebracht
- "Nun erklärt Havranek der Republik Österreich den Streit - im
Falle der Verurteilung Havreneks soll also Steuerzahler für
Gutachterfehler aufkommen"
- "Während relevante Institutionen Meinl Bank in MEL-Diskurs Recht
geben, führen Staatsanwalt und Ex-Gutachter absurde
Rückzugsgefechte auf Kosten der Steuerzahler"
- Obwohl Gutachter wegen Befangenheit bereits im September 2009
abberufen wurde: Kaution noch nicht zurückerstattet

Die Meinl Bank hatte Ende März 2012 - knapp drei Jahre nach der
unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl eine Schadenersatzklage in
der Höhe von EUR 10 Mio gegen den befangenen Ex-MEL-Sachverständigen,
Thomas Havranek, eingebracht. Laut Meinl Bank war Havraneks
fehlerbehaftetes Vorgutachten wesentlich mitverantwortlich für die
Entscheidung des Staatsanwalts, die U-Haft gegen Julius Meinl zu
verhängen. Insgesamt sei dadurch ein Schaden von mindestens EUR 10
Mio entstanden. In seiner Klagebeantwortung erklärt nun Thomas
Havranek der Republik Österreich den Streit. Laut Meinl Bank Vorstand
Peter Weinzierl ein "unglaublicher Schritt", denn dies bedeute nichts
anderes als dass Herr Havranek auf dem Standpunkt steht, im Falle
seiner Verurteilung müsse der österreichische Steuerzahler für die
Folgen des unhaltbaren Gutachtens aufkommen.

   Wörtlich heißt es in der Havranekschen Klagebeantwortung: "Sollte
das Landesgericht für ZRS (Zivilrechtssachen Wien Anm.) [...] zum
Ergebnis kommen, dass der bei den klagenden Parteien entstandene
Schaden aus welchem Grund auch immer im Verantwortungsbereich der
beklagten Partei liegt und durch diese zu vertreten wäre, dann haftet
für den entstandenen Schaden die Republik Österreich."  

   Vom Staatsanwalt berufener Gutachter erklärt Republik den Streit 
Peter Weinzierl: "Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahler und des
Rechtsstaates: Denn der abberufene Ex-Sachverständige Havranek hat -
auf massiven Druck von Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft
und obwohl ihm eigentlich kein Honorar zustand,  - bereits über EUR
700.000 öffentlicher Gelder für sein 25 Seiten umfassendes Gutachten
erhalten, dessen Unbrauchbarkeit von niemandem angezweifelt wird."
Für Weinzierl stellt dies einen einmaligen Fall in der Republik
Österreich dar: Ein vorverurteilender Staatsanwalt hält trotz
offensichtlicher Befangenheit an einem Gutachter fest. Dann wird
jemand aufgrund dessen fehlerbehafteten Gutachtens eingesperrt und
nur für eine Kaution von EUR 100 Mio wieder entlassen. Dann wird der
verantwortliche Gutachter vom unabhängigen Gericht wegen Befangenheit
abberufen. Aber trotzdem vom Staatsanwalt fürstlich belohnt. Dennoch
wird die Kaution drei Jahre nach U-Haft noch immer nicht
zurückerstattet, und nun erklärt einer der Verantwortlichen für
dieses Debakel, der abberufene Gutachter, der Republik den Streit." 

Verkettung von untragbaren Vorgängen
 
   Dazu Peter Weinzierl: "Wir sehen hier eine einzigartige Verkettung
von aus rechtsstaatlicher Sicht untragbaren Vorgängen und erleben den
Versuch einer beispiellosen Verschleierung. Sowohl der
MEL-Staatsanwalt als auch der abberufene Gutachter Havranek haben
schwerwiegende Fehler begangen. Die finanziellen Folgen dieser Fehler
versuchen sie nun auf die Meinl Bank,  sowie auf den Steuerzahler
abzuwälzen."   

   Der Bank-Vorstand wandte sich erneut an die Vorgesetzten des für
diese Zustände verantwortlichen Staatsanwalts sowie an das
Justizministerium: "Wie lange sehen Sie dieser Farce noch zu? Es kann
doch nicht sein, dass die Verantwortlichen im österreichischen
Justizministerium aktiv kafkaeske Situationen unterstützen. Was hier
geschieht, schadet dem Ansehen des Rechtstaates." Laut Weinzierl sei
es aus rechtsstaatlicher Sicht untragbar, dass die U-Haft und die
Kaution, die direkte Konsequenz des Havranek-Gutachtens waren, noch
immer nicht juristisch rückgängig gemacht worden seien. Der Gutachter
Havranek sei bereits im September 2009 vom unabhängigen Gericht
abberufen worden und das Oberlandesgericht Wien habe erst vor kurzem
wiederum ausdrücklich ausgesprochen, dass in der Person von Herrn
Havranek "von Anfang an ein Befangenheitsgrund gegeben" war,
erinnerte der Bank Vorstand. 

Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank 

   Weinzierl: "Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des
Staatsanwalts, und seines Ex-Gutachters Havranek, die sich ein
zunehmend unhaltbares Rücksuchgefecht auf Kosten des Steuerzahlers
liefern, vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen
die Rechtsposition der Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste."

Hintergrundinformation: 
Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten
belegt

   Peter Weinzierl: "Das so genannte MEL Verfahren ist durch
fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier
bricht der zuständige Staatsanwalt ständig das Objektivitätsgebot, an
das er gesetzlich gebunden ist. Weinzierl erinnerte in diesem
Zusammenhang an die vom Staatsanwalt mit zu verantwortenden Aktionen:

- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
- im März 2012 stellte das OLG Wien fest, dass im MEL Verfahren das
Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt
gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem "massiven Verstoß
gegen das Beschleunigungsgebot

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