- 10.05.2012, 13:14:34
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Meinl Bank: "Abberufener, befangener Ex - Gutachter macht Republik Österreich für MEL-Verfahrensdebakel verantwortlich"
Wien (OTS) -
- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: " Ex- MEL- Sachverständiger Thomas
Havranek in Verbindung mit voreingenommenen Staatsanwalt
verantwortlich für mindestens EUR 10 Mio Schaden" - Bank hatte im
März 2012 entsprechende Klage eingebracht
- "Nun erklärt Havranek der Republik Österreich den Streit - im
Falle der Verurteilung Havreneks soll also Steuerzahler für
Gutachterfehler aufkommen"
- "Während relevante Institutionen Meinl Bank in MEL-Diskurs Recht
geben, führen Staatsanwalt und Ex-Gutachter absurde
Rückzugsgefechte auf Kosten der Steuerzahler"
- Obwohl Gutachter wegen Befangenheit bereits im September 2009
abberufen wurde: Kaution noch nicht zurückerstattet
Die Meinl Bank hatte Ende März 2012 - knapp drei Jahre nach der unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl eine Schadenersatzklage in der Höhe von EUR 10 Mio gegen den befangenen Ex-MEL-Sachverständigen, Thomas Havranek, eingebracht. Laut Meinl Bank war Havraneks fehlerbehaftetes Vorgutachten wesentlich mitverantwortlich für die Entscheidung des Staatsanwalts, die U-Haft gegen Julius Meinl zu verhängen. Insgesamt sei dadurch ein Schaden von mindestens EUR 10 Mio entstanden. In seiner Klagebeantwortung erklärt nun Thomas Havranek der Republik Österreich den Streit. Laut Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl ein "unglaublicher Schritt", denn dies bedeute nichts anderes als dass Herr Havranek auf dem Standpunkt steht, im Falle seiner Verurteilung müsse der österreichische Steuerzahler für die Folgen des unhaltbaren Gutachtens aufkommen. Wörtlich heißt es in der Havranekschen Klagebeantwortung: "Sollte das Landesgericht für ZRS (Zivilrechtssachen Wien Anm.) [...] zum Ergebnis kommen, dass der bei den klagenden Parteien entstandene Schaden aus welchem Grund auch immer im Verantwortungsbereich der beklagten Partei liegt und durch diese zu vertreten wäre, dann haftet für den entstandenen Schaden die Republik Österreich." Vom Staatsanwalt berufener Gutachter erklärt Republik den Streit Peter Weinzierl: "Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahler und des Rechtsstaates: Denn der abberufene Ex-Sachverständige Havranek hat - auf massiven Druck von Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft und obwohl ihm eigentlich kein Honorar zustand, - bereits über EUR 700.000 öffentlicher Gelder für sein 25 Seiten umfassendes Gutachten erhalten, dessen Unbrauchbarkeit von niemandem angezweifelt wird." Für Weinzierl stellt dies einen einmaligen Fall in der Republik Österreich dar: Ein vorverurteilender Staatsanwalt hält trotz offensichtlicher Befangenheit an einem Gutachter fest. Dann wird jemand aufgrund dessen fehlerbehafteten Gutachtens eingesperrt und nur für eine Kaution von EUR 100 Mio wieder entlassen. Dann wird der verantwortliche Gutachter vom unabhängigen Gericht wegen Befangenheit abberufen. Aber trotzdem vom Staatsanwalt fürstlich belohnt. Dennoch wird die Kaution drei Jahre nach U-Haft noch immer nicht zurückerstattet, und nun erklärt einer der Verantwortlichen für dieses Debakel, der abberufene Gutachter, der Republik den Streit." Verkettung von untragbaren Vorgängen Dazu Peter Weinzierl: "Wir sehen hier eine einzigartige Verkettung von aus rechtsstaatlicher Sicht untragbaren Vorgängen und erleben den Versuch einer beispiellosen Verschleierung. Sowohl der MEL-Staatsanwalt als auch der abberufene Gutachter Havranek haben schwerwiegende Fehler begangen. Die finanziellen Folgen dieser Fehler versuchen sie nun auf die Meinl Bank, sowie auf den Steuerzahler abzuwälzen." Der Bank-Vorstand wandte sich erneut an die Vorgesetzten des für diese Zustände verantwortlichen Staatsanwalts sowie an das Justizministerium: "Wie lange sehen Sie dieser Farce noch zu? Es kann doch nicht sein, dass die Verantwortlichen im österreichischen Justizministerium aktiv kafkaeske Situationen unterstützen. Was hier geschieht, schadet dem Ansehen des Rechtstaates." Laut Weinzierl sei es aus rechtsstaatlicher Sicht untragbar, dass die U-Haft und die Kaution, die direkte Konsequenz des Havranek-Gutachtens waren, noch immer nicht juristisch rückgängig gemacht worden seien. Der Gutachter Havranek sei bereits im September 2009 vom unabhängigen Gericht abberufen worden und das Oberlandesgericht Wien habe erst vor kurzem wiederum ausdrücklich ausgesprochen, dass in der Person von Herrn Havranek "von Anfang an ein Befangenheitsgrund gegeben" war, erinnerte der Bank Vorstand. Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank Weinzierl: "Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht des Staatsanwalts, und seines Ex-Gutachters Havranek, die sich ein zunehmend unhaltbares Rücksuchgefecht auf Kosten des Steuerzahlers liefern, vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen die Rechtsposition der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als
Ergebnis einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die
im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse
gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des
Aktiengesetzes darstellten und daher rechtskonform waren. Am 7.
Februar 2012 wurden die Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig
eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste."
Hintergrundinformation: Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch Fakten belegt Peter Weinzierl: "Das so genannte MEL Verfahren ist durch fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert. Hier bricht der zuständige Staatsanwalt ständig das Objektivitätsgebot, an das er gesetzlich gebunden ist. Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt mit zu verantwortenden Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
- negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
- im März 2012 stellte das OLG Wien fest, dass im MEL Verfahren das
Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt
gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem "massiven Verstoß
gegen das Beschleunigungsgebot
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