OTS0122   10. Mai 2012, 10:59

Umweltdachverband: Offener Brief an Voves und Schützenhöfer - Wahren Sie für die Schwarze Sulm die Rechtsstaatlichkeit



  • Erstinstanzlicher Wasserrechtsbescheid für KW Schwarze Sulm muss von Voves überprüft werden
  • Übergeordnetes öffentliches Interesse für das Kraftwerksvorhaben nicht nachweisbar
  • Europäischen Kommission trifft Vorbereitungen für ein Vertragsverletzungsverfahren

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Voves!
Sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer!

Sie haben mit der Schwarzen Sulm eines der wenigen verbleibenden
Juwele eines naturnahen Flusses in ihrem Land, ein natürliches Erbe,
welches Wert ist, auch künftigen Generationen von Steirerinnen und
Steirern als Quelle des Stolzes und der Identifikation für eine
schöne und funktionierende Landschaft erhalten zu bleiben.

Wie Sie wissen, rückt ein Kraftwerksvorhaben in dieser Region
aufgrund verfassungsrechtlicher Mängel im Wasserrechtsgesetz wieder
in den Bereich des Möglichen. Das Projekt würde die Sulm, so wie Sie
sie jetzt kennen, für immer zerstören.

Dabei hat selbst die oberste Wasserrechtsbehörde im
Lebensministerium im Verfahren bereits festgestellt, dass das
Projekt:

1. den Gewässerzustand der Schwarzen Sulm verbotenerweise erheblich
verschlechtern würde,

2. weder ein übergeordnetes öffentliches Interesse noch ein Nutzen
für die nachhaltige Entwicklung vorliegt,

3. nicht alle nötigen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen
Auswirkungen des Kraftwerkes auf den Zustand des Gewässers und des
Grundwassers zu mindern und

4. auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht gewährleistet ist.

Somit widerspricht die erstinstanzliche Bewilligung eindeutig der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie den europäischen
Naturschutzrichtlinien.

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrter Herr
Landeshauptmannstellvertreter!

Es ist aus unserer Sicht nicht tragbar, dass Einzelinteressen
eines Konsenswerbers, der ausschließlich von eigenen wirtschaftlichen
Überlegungen getrieben wird, die Reputation Österreichs und
insbesondere der Steiermark in der Europäischen Union durch ein
derartiges Vorhaben schädigt.

Herr Landeshauptmann, als Wasserrechtsbehörde des Landes
Steiermark haben Sie es in der Hand der Aufforderung durch
Umweltminister Berlakovich Folge zu leisten und eine Überprüfung des
erstinstanzlichen Verfahrens gem § 21a Wasserrechtsgesetz
einzuleiten.

Sehr geehrte Herren Landeshauptleute, in ihren Zielen für die
Reformpartnerschaft haben Sie festgelegt "Das große gemeinsame Ziel
ist es, die Steiermark zukunftsfähig zu machen. Die heranwachsenden
Generationen sollen wieder mehr Bewegungsspielraum bekommen." In
diesem Sinne setzen wir unser vollstes Vertrauen in Sie, dass Sie
dieser Rolle auch gerecht werden.

Wir verbleiben in Erwartung Ihrer nächsten Schritte
Hochachtungsvoll

Dr. Gerhard Heilingbrunner Mag. Michael Proschek-Hauptmann
Ehrenamtlicher Präsident Geschäftsführer

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0122 2012-05-10 10:59 101059 Mai 12 OGN0001 0375



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