- 09.05.2012, 12:20:12
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Kulturausschuss des Städtebundes begrüßt Initiative für Büchereientwicklungsplan
Wien (OTS) - Der Kulturausschuss des Österreichischen
Städtebundes, in dem die politisch Verantwortlichen sowie die
KulturamtsleiterInnen auf BeamtInnenebene vertreten sind, traf sich
gestern in Salzburg. Thema war unter anderem das österreichische
Büchereiwesen, das im Wesentlichen von Städten und Gemeinden
finanziert und betrieben wird.
Auf Initiative des Parlaments feilt derzeit eine Arbeitsgruppe, in
der alle Beteiligten - Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie
andere TrägerInnen von öffentlichen Bibliotheken - vertreten sind, an
einem Büchereientwicklungsplan. Ziel des Büchereientwicklungsplans
ist es u.a., die Versorgung mit öffentlichen Büchereien auf einer
Landkarte zu veranschaulichen. Der Kulturausschuss des Städtebundes
begrüßt ausdrücklich die Initiative des Parlaments zur Erstellung
eines Büchereientwicklungsplans unter Einbeziehung der Städte. Ebenso
begrüßt der Ausschuss einheitliche Standards, wie jene durch die
Büchereiförderung NEU, und Vereinheitlichungen in der Ausbildung
durch den Bund. Es würde grundsätzlich auch ein
Bundesbibliotheksgesetz begrüßt werden, allerdings nur mit einer
Begleitfinanzierung.
Großteil der Ausgaben für öffentliches Büchereiwesen von
Kommunen
Der Bund gibt für Büchereien ca. 0,25 Euro pro BewohnerIn aus, die
Bundesländer 0,21 Euro. Der überwiegende Anteil kommt von den
Kommunen: So gaben die 701 statistisch erfassten Städte und Gemeinden
im Schnitt 7,82 Euro pro EinwohnerIn pro Jahr aus. Die Bibliotheken
in Städten über 50.000 Einwohner geben im Schnitt 11,11 Euro aus. Die
Bibliothekssysteme in den Landeshauptstädten nochmals deutlich mehr.
Sie versorgen damit auch einen Gutteil ihres Umlandes mit.
Der Erfolg gibt ihnen recht: die kommunalen Bibliotheken bewältigen
mit über 70 Prozent das Gros aller Entlehnungen in Österreich - das
sind 14.291.872 Entlehnvorgänge von insgesamt 20,3 Millionen.
Österreich darf nicht USA werden - Verbreitungsrecht für
digitale Medien eingefordert
Derzeit erhalten UrheberInnen eine angemessene finanzielle Vergütung
für den Verleih ihrer Werke, so diese nicht digital sind, in Form der
von Ländern und Bund finanzierten Bibliothekstantieme. Bei digitalen
Werken ist dies anders. Bibliotheken müssen hier individuell
Lizenzmodelle mit den einzelnen AutorInnen bzw. VerlegerInnen
abschließen. Damit ist auch der freie Medienzugang der Bürgerinnen
und Bürger in den Stadtbibliotheken im digitalen Bereich gefährdet.
"So weit wie in den USA, wo bereits Unterschriften für den Erhalt des
freien Medienzugangs in Bibliotheken gesammelt werden
(http://ebooksforlibraries.com/) , soll es in Österreich nicht
kommen", sagt Helmut Windiger, Präsident des Büchereienverbandes
Österreich (BVÖ).
Der Kulturausschuss des Städtebundes fordert daher nachdrücklich das
Verbreitungsrecht auch für digitale Medien für die öffentlichen
Bibliotheken, damit die Stadtbibliotheken auch im digitalen Bereich
den freien Medienzugang für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen
können.
Mehr Mitbestimmung für Städte und Gemeinden
Wie auch immer die Zukunft des öffentlichen Büchereiwesens in
Österreich aussieht, es müssen Städte und Gemeinden als die
wesentlichen Erhalterinnen und Betreiberinnen, auch bei künftigen
Neustrukturierung bzw. Finanzierung mitbestimmen: "Es kann nicht
sein, dass über den Kopf der Städte und Gemeinden hinweg
Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden, denen
die Städte und Gemeinden als Zaungäste beiwohnen können,", kündigte
der Vizebürgermeister von Linz, Erich Watzl, als Vorsitzender des
Kulturausschusses des Österreichischen Städtebundes, an.
Entwurf zu koordiniertem Förderwesen vehement abgelehnt
Als völlig praxisfern und in sich widersprüchlich lehnt der
Kulturausschuss unter dessen Vorsitzenden, Linzer Vizebürgermeister
Dr. Erich Watzl, den Entwurf der Vereinbarung als unausgegoren ab. So
kritisiert der Ausschuss, der Begriff der Mehrfachförderungen
suggeriere, dass es um eine Überförderung gehe. Das treffe im
Kulturbereich nicht zu. Zumeist handelt es um Kofinanzierungen
zwischen den Gebietskörperschaften, um die Projekte überhaupt
finanzierbar zu machen.
Widersprüchlich sei auch, dass im Entwurf einerseits mehrjährige
Förderstrategien ausdrücklich empfohlen werden, andererseits
Projektförderungen vor Basisförderungen der Vorzug gegeben wird.
Kritisiert wird ebenso das One-Stop-Shop-Prinzip als weitere
Bürokratisierung des Förderwesens durch Einzug einer zusätzlichen
Verwaltungsebene sowie einer damit verbundenen Zentralisierung der
Fördervergabe und Aushöhlung des Einflusses von demokratisch
gewählten Organen. Bedenklich sei auch, dass der Bund im Entwurf die
Möglichkeit vorsieht, auf private DienstleisterInnen zur Umsetzung
des Entwurfes zurückzugreifen.
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.gv.at/rk/ Saskia Sautner Mediensprecherin Österreichischer Städtebund Telefon: 01 4000-89990 E-Mail: saskia.sautner@staedtebund.gv.at www.staedtebund.gv.at
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