• 08.05.2012, 17:05:34
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  • OTS0251 OTW0251

VÖP: ORF-Forderungen nach Crosspromotion-Lockerungen und Social Media Aktivitäten nicht akzeptabel

Wien (OTS) - Völlig unverständlich und nicht akzeptabel ist für
den Verband Österreichischer Privat-sender (VÖP) die Forderung nach
einer "kleinen Gesetzesänderung", die der ORF-Generaldirektor im
Rahmen einer Publikumsratssitzung formuliert hat. Demzufolge soll für
den Spartenkanal "ORF III Kultur und Information" zusätzlich zu den
ohnehin bereits erlaubten Sendungshinweisen auch allgemeine
Crosspromotion (d.h. allgemeine Imagewerbung) in den beiden
ORF-Vollprogrammen gestattet werden.

Im ORF-Gesetz gibt es seit Langem umfassende
Crosspromotion-Verbote. Grund hierfür ist der Schutz des Wettbewerbs
vor der Marktmacht des ORF. Die Werbeleistung, die der ORF aufgrund
seiner marktbeherrschenden Stellung einzelnen seiner Sender zur
Verfügung stellen könnte, ist für kein anderes Medium in Österreich
machbar. Um einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung zu
verhindern, gibt es daher in diesem Bereich weitreichende
Einschränkungen.

Eine Änderung des ORF-Gesetzes beim Crosspromotion-Verbot würde
zudem die Expertise der Bundeswettbewerbsbehörde in Frage stellen.
Jene hatte im Rahmen des Angebotsvorprüfungsverfahrens für "ORF III
Kultur und Information" die Regulierungsbehörde KommAustria
aufgefordert, entsprechende Beschränkungen vorzusehen, um die
Marktchancen der privatwirtschaftlichen Mitbewerber nicht über Gebühr
zu beeinträchtigen. Die KommAustria folgte dieser Markteinschätzung
und erließ eine entsprechende Beschränkung.

"Eine Gesetzesänderung zum Crosspromotion-Verbot zu fordern,
obwohl diese klar dem Verständnis von zwei relevanten und angesehenen
Bundesbehörden entgegen stehen würde, widerspricht grundsätzlichen
rechtsstaatlichen Prinzipien.", so Klaus Schweighofer,
VÖP-Vorsitzender und Vorstand der Styria Media Group. "Gesetze sind
einzuhalten - auch für das mächtigste Medienunternehmen des Landes!
Man kann nicht einfach - nur weil man mit einem Gesetz unzufrieden
ist - eine Änderung zu seinen Gunsten verlangen."

Eine ähnliche Sachlage liegt auch der Forderung des ORF zugrunde,
die Beschränkungen im Social Media Bereich zu lockern. "Die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu Social Media Aktivitäten
des ORF wurden erst vor zwei Jahren unter starker Einbeziehung des
ORF entwickelt.", so Schweighofer. "Und sie sind im Sinne des
Wettbewerbsschutzes auch geboten. Der ORF hat sich nun an diese
Regelungen zu halten und keine Aufweichung zu fordern!"

Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung, Tel. 01 / 51633-3166, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOP

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