- 06.05.2012, 09:30:31
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LR Ragger: Pflege-Regress wird nie existenzgefährdend sein!
In sozialen Notfällen Minderung oder Stundung möglich
Klagenfurt (OTS) - Eine Sorge, die Anrufer bei der Hotline der
Kärntner Sozialabteilung über den Pflege-Regress äußern, will
Sozialreferent LR Christian Ragger entkräften: "Es wird
selbstverständlich darauf geachtet, dass der Kostenbeitrag für
Heimbewohner keinesfalls existenzbedrohend sein wird. In der
entsprechenden Verordnung ist festgelegt, dass in sozialen
Härtefällen eine Minderung oder Stundung des Kostenbeitrages auf
Antrag möglich ist".
Ragger verweist darauf, dass man in Kärnten versucht hat, ein sozial
faires System zu schaffen. Daher gebe es Freibeträge für Kinder oder
Ehepartner mit keinem oder einem geringen Einkommen, welche den
Beitrag reduzieren. Das Kärntner System berücksichtige diese Faktoren
in weit größerem Ausmaß als das Modell in der Steiermark, wo man
Kostenbeiträge bereits einhebt.
Wenn Elternteile sich früher nachweislich nicht um die Kinder
gekümmert haben, werde von diesen heute auch kein Kostenbeitrag
verlangt. Ragger verweist auf die Ausnahmebestimmungen, dass kein
Kostenbeitrageingehoben wird, wenn er aus sittlichen Gründen nicht
gerechtfertigt ist.
Die Zahlungspflicht betreffe nur Kinder bzw. Eltern, nicht aber
Schwiegerkinder oder Pflegekinder.
Grundsätzlich werde jedes Kind von Heimbewohnern gemäß seinem
Einkommen in Anspruch genommen. Familieninterne Absprachen über
allfälliges Vermögen werden dabei nicht berücksichtigt. Wenn die
Kostenbeiträge, die mehrere Kinder leisten, den monatlichen Zuschuss
des Landes für den Heimbewohner übersteigen, werden sie aliquot
gekürzt.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Büro LR Mag. Christian Ragger
Pressesprecherin: Mag. Kristina Kohlweiß
Tel.: 050536/ 22704 oder 0664/ 80536 22704
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