• 03.05.2012, 09:30:22
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  • OTS0041 OTW0041

TKK rät zur Vorsicht im Umgang mit Pensionskontodaten

Wien (OTS) - Der Telekom-Control-Kommission (TKK), Aufsichtsstelle
nach dem Signaturgesetz, wurden Beschwerden im Zusammenhang mit der
Aktivierung von Bürgerkarten im Rahmen des Vertriebs von
Finanzprodukten zur Kenntnis gebracht, die signatur- oder
datenschutzrechtliche Vorschriften verletzen könnten. Demnach würden
seit einiger Zeit Vertriebsmitarbeiter von Finanzdienstleistern die
Rendite ihrer Finanzprodukte in Kundengesprächen zunehmend mit den zu
erwartenden Erträgen aus der staatlichen Pension vergleichen. Die
Einsichtnahme in das Pensionskonto kann aber erst nach Anmeldung
mittels Bürgerkarte oder Handysignatur erfolgen
(https://www.sozialversicherung.at/pktesv/) und setzt somit eine
Registrierung für die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats
auf den Namen des jeweiligen Kunden voraus. Viele Finanzberater sind
zwar zur Durchführung dieser Registrierung berechtigt, da sie
gleichzeitig als Registrierungsstelle für den
Zertifizierungsdiensteanbieter A-Trust Gesellschaft für
Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH ("A-Trust")
tätig sind. Zu beachten ist aber, dass Finanzberater hier Einsicht in
geheime Signaturdaten der Betroffenen erhalten könnten. Weiters ist
nicht auszuschließen, dass sich unbefugte Dritte Zugang zu
vertraulichen Pensionskontodaten verschaffen könnten.

Tipps für Bürgerkartenaktivierung bei Finanzberatern

Als Aufsichtsstelle nach dem Signaturgesetz begrüßt die TKK die
verstärkte Nutzung von Bürgerkarte und Handy-Signatur als sinnvollen
Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Zur Vermeidung einer - auch
unabsichtlich möglichen - Verletzung von signatur- oder
datenschutzrechtlichen Vorschriften empfiehlt die TKK, in der oben
geschilderten Situation verschiedene Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

- Bei der Registrierung für die Ausstellung eines qualifizierten
Zertifikats sollte der Berater zumindest überblicksmäßig über den
Inhalt des Sicherheits- und Zertifizierungskonzepts der A-Trust, über
die möglichen Rechtswirkungen einer unter Verwendung des Zertifikats
erstellten elektronischen Signatur und über die besondere Haftung der
A-Trust informieren und dem Kunden ein diesbezügliches Merkblatt
aushändigen.

- Der Anwendungsbereich des qualifizierten Zertifikats ist -
abgesehen von einem im Zertifikat eintragbaren Transaktionslimit pro
Signaturvorgang - nicht beschränkt. Die qualifizierte elektronische
Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Sie können also auch
solche Erklärungen rechtswirksam abgeben, die nach dem Gesetz oder
einer Vereinbarung (auch nach allgemeinen Geschäftsbedingungen) der
Schriftform bedürfen. Dies gilt jedoch nicht für die
Bürgschaftserklärung eines Konsumenten, für Testamente sowie für
Notariatsakte.

- Wenn Sie das Zertifikat auf Ihrer e-card aktiviert haben, müssen
Sie die Karte sorgsam verwahren. Die Karte und die zugehörige
Signatur-PIN dürfen niemandem außer Ihnen zugänglich sein. Bei
Registrierung für eine Handysignatur darf das Ihrer
Mobiltelefonnummer zugeordnete Signaturpasswort nur Ihnen bekannt
sein, und die SIM-Karte sollte möglichst nur von Ihnen genutzt
werden.

- Zum Schutz vor Missbrauch der auf Ihrem Pensionskonto gespeicherten
Daten achten Sie bitte darauf, dass Sie sich unmittelbar nach
Einsichtnahme in Ihr Pensionskonto mit Hilfe eines Computers durch
Drücken der Schaltfläche "Logout" ordnungsgemäß abmelden.

Nähere Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung eines
qualifizierten Zertifikats zur Erstellung qualifizierter
elektronischer Signaturen finden Sie in Merkblättern auf der Website
der A-Trust unter
https://www.a-trust.at/docs/belehrung/a-sign-premium/a-sign-premium-B
elehrung.pdf (Bürgerkarte) und
https://www.a-trust.at/docs/belehrung/a-sign-premium-mobile/a-sign-pr
emium-mobile-Belehrung.pdf (Handysignatur). Umfassende Informationen
zu den Zertifizierungsdiensten von A-Trust sind unter
http://www.a-trust.at/ATrust/Downloads.aspx und zu elektronischen
Signaturen allgemein unter
http://www.signatur.rtr.at/de/applications/signaturetypes.html
verfügbar.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:[email protected]

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