- 02.05.2012, 12:32:52
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Mautz: Rechtsanspruch auf Elternteilzeit an Kündigungsschutz anpassen
Böse Überraschungen für Frauen vermeiden
Wien (OTS/SK) - "Das Recht auf Elternteilzeit besteht derzeit bis
zum siebenten Lebensjahr. Der Kündigungsschutz endet jedoch nach dem
vierten Lebensjahr. Es ist daher konsequent, den Rechtsanspruch mit
dem Kündigungsschutz gleichzusetzen, um böse Überraschungen für
Frauen zu vermeiden", sagte am Mittwoch
SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz in Reaktion auf einen
Vorschlag von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek im heutigen
Standard. "Es darf nicht sein, dass Frauen sich fälschlicherweise auf
ihren Kündigungsschutz verlassen und ihren Arbeitsplatz verlieren.
Klare Verhältnisse sind sehr wichtig", so Mautz gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****
"Teilzeit kann eine Zeitlang eine gute Möglichkeit sein, um Beruf und
Familie zu vereinbaren. Dann muss aber der Weg in die Vollzeitarbeit
erleichtert werden. Denn beinahe jede zweite Frau in Österreich
arbeitet Teilzeit. Teilzeit bedeutet halber Lohn, weniger Pension
sowie Abhängigkeit vom Partner", so Mautz.
"Gerade bei den Über-Dreijährigen hat sich das Angebot bei der
Kinderbetreuung in Österreich bereits sehr verbessert. Ein zügiger
Ausbau der Kinderbetreuung, gerade bei den Unter-Dreijährigen, ist
weiterhin sehr wichtig, damit Eltern Beruf und Familie endlich
wirklich vereinbaren können", so Mautz abschließend. (Schluss) up/mp
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Tel.: 01/53427-275
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