• 02.05.2012, 10:05:38
  • /
  • OTS0054 OTW0054

Sicherheitspolizeigesetz und Vorratsdatenspeicherung schränken Pressefreiheit in Österreich ein

ÖJC-Präsident unterschreibt am 3. Mai Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung

Wien (OTS/ÖJC) - Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wurde 1993
von der UNO-Generalversammlung ausgerufen. Zwei Jahre zuvor war in
Namibias Hauptstadt Windhuk die "Erklärung zur Pressefreiheit"
beschlossen worden. Seit damals hat sich die Lage für Journalisten
weltweit nicht verbessert - sondern dramatisch verschärft. So könnte
heuer, nach Angaben des in Wien ansässigen IPI, "2012 für
Journalisten das tödlichste Jahr seit 15 Jahren" werden.

Aber auch in demokratischen Staaten ist die Pressefreiheit in Gefahr.
Das Einsetzen für die Pressefreiheit und investigativer Journalismus
kann für Journalisten lebensbedrohend sein.

In Österreich gibt es in den vergangenen Jahren vermehrt Angriffe auf
die Pressefreiheit. Das vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC)
mehrfach, auch in parlamentarischen Stellungnahmen, kritisierte
Sicherheitspolizeigesetz schränkt massiv die Möglichkeiten der freien
Berichterstattung ein. Die von Österreich viel zu früh umgesetzte
Vorratsdatenspeicherung wird nun von der EU-Kommission neu geregelt.
Nach "Spiegel"-Informationen soll bereits in den kommenden Monaten
ein neuer Entwurf für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
vorliegen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht daher die
österreichische Bundesregierung dringend, bei den Verhandlungen in
Brüssel gleich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung
durchzusetzen. "Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht klar dem
Lissabon-Vertrag und dem Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Daher sollte Österreich hier Vorreiter bei
der Abschaffung sein", so der ÖJC-Präsident. Turnheim unterschreibt
am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, die von der "AK Vorrat"
initiierte "Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung".

Der ÖJC fordert, auch am Tag der Pressefreiheit, eine Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes. So wird der § 38 SPG häufig von der
Exekutive dafür benutzt, Journalisten von einem Einsatzort
"wegzuweisen".

Die unabhängige und kritische Berichterstattung und die damit
verbundene demokratische Form des Journalismus hat den äquivalenten
Schutz zu genießen, wie die anderen drei Säulen der demokratischen
Gesellschaft, die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Rückfragehinweis:

Österreichischer Journalisten Club
   Margarete Turnheim
   Generalsekretariat
   Tel.: +43 1 98 28 555-0
   mailto:[email protected]
   www.oejc.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OJC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel